Beschluss: geändert beschlossen

Der Rat beschließt, die seinerzeit in der Sitzung des Rates am 25.05.2016 für den Zeitraum vom 01.06.2016 bis 31.12.2017 sowie der Verlängerung bis zum 31.12.2019 in der Sitzung am 30. November 2017 festgelegten und analog der von der CDU-Fraktion dargestellten Synopse (Abweichung: Mehrmalige Förderung erst nach 10-jähriger Frist) mit den angepassten Richtlinien und Bestimmungen zum Förderprogramm „Jung kauft Alt“ um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.


Abstimmungsergebnis:                 16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/801 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Deitert geht auf den Antrag der CDU-Fraktion ein. Kern des Antrages sei es, dass eine zukünftige Objektförderung abweichend von der bisherigen Form Förderung über einen Zeitraum von 5 Jahren auf eine einmalige Förderung erfolgen solle. Die Bindungsfrist, das Objekt zu bewohnen, solle bei 5 Jahren bestehen bleiben. Zudem solle zukünftig eine Förderung für Altbauten erst ab einem Objektalter von 40 Jahren anstelle von bisher 25 Jahren erfolgen.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt teilt mit, dass durch die SPD-Fraktion die Zielrichtung der CDU-Fraktion mitgetragen werde, aber eine 5-jährige Frist für die Gewährung der Förderung nach einer möglichen weiteren Veräußerung willkürlich erscheine. Es könne auch eine 10-jährige Frist gewählt werden. Zudem solle die Begrifflichkeit „Altbau“ genauer definierter werden.

 

Ratsmitglied Branse führt aus, dass eine Rechtssicherheit ohne große Bürokratie vorhanden sein solle. Er halte die Detailtiefe des Antrages der CDU-Fraktion für komplex und nicht angebracht und das Förderprogramm solle wie bisher weiter fortgeführt werden. Dementsprechend werde er sich bei einer Abstimmung enthalten.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing spricht seinen Dank an die CDU-Fraktion für die Überarbeitung des Förderprogrammes aus. Durch das Förderprogramm könne lenkend in den Wohnungsmarkt eingegriffen werden und die Umstellung der Förderung auf mindestens 40 Jahre alte Immobilien werde gut gefunden. Aufgrund des Fehlens von Baugrundstücken müsse bei Interesse von Bauwilligen daher auch auf den Ankauf von Altimmobilien zurückgegriffen werden. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Immobilienmarkt und eines derzeit damit einhergehenden geringen Angebots bzw. einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Immobilien werde allerdings dafür plädiert, dass das Förderprogramm bis zur Entspannung des Immobilienmarktes ruhen solle.

 

Ratsmitglied Deitert teilt mit, dass auch auf Interessenten aus den Nachbarkommunen geachtet werden solle und eine Abstellung der Förderung sowohl auf eine 5-jährige-Frist wie auch eine 10-jährigen Frist bei gleicher Fördersumme erfolgen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt macht deutlich, dass bei eine Nichtsanierung eine Altimmobilie und eine eventuell mögliche Kettenförderung vermieden werden solle.

 

Ratsmitglied Deitert gehe davon aus, dass bei dem Erwerb einer Immobilie auch eine Sanierung bzw. Renovierung vorgenommen werde.

 

Ratsmitglied Lethmate teilt mit, dass die Fördergelder überschaubar seien.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass präziser festgeschrieben werden könne, unter welchen Voraussetzungen man tatsächlich eine Förderung erhalten könne. Es müsse entschieden werden, wie tatsächlich mit dem Förderprogramm umgegangen werde. Anschließend lässt Bürgermeister Gottheil über den Antrag der WIR-Fraktion auf Außerkraftsetzung der Förderrichtlinien ab 2020 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Der Antrag der WIR-Fraktion ist damit abgelehnt.

 

Ratsmitglied Tendahl verlässt von 20.59 Uhr bis 21.03 Uhr die Sitzung.

 

Ratsmitglied Deitert betont, dass der Förderzeitraum auch auf eine 10-jährige Frist abgestellt werden könne.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt teilt mit, dass die Begrifflichkeit „Altbau“ genauer definiert werden solle, da nach seiner Meinung ein sanierter Altbau nach 10 Jahren nicht mehr als Altbau anzusehen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber spricht sich für eine weitere Förderung bei einem erneuten Kauf einer Immobilie aus und empfindet eine 10-jährige Frist für angemessen.

 

Ratsmitglied Lethmate macht deutlich, dass das Förderprogramm nicht nur zur Entlastung bei den Sanierungskosten dienen solle. Es solle eher der Erwerb einer Alt-immobilie gefördert werden, bevor Neubauten gekauft bzw. zusätzlich errichtet  werden. Deshalb solle auch bei einem erneuten Kauf eines Altbaus eine Förderung möglich sein.

 

Bürgermeister Gottheil geht auf folgende Änderungen der Förderrichtlinien ein:

 

  • Umstellung der Förderung von Liegenschaften erst ab einem Alter von 40 Jahren anstelle bisher 25 Jahren,
  • Möglichkeit der mehrmaligen Förderung nach einer 10-jährigen Frist,
  • Auszahlung der Fördersumme in einer Summe,
  • Doppelte Förderung bei Abriss und Neubau.

 

Er weist darauf hin, dass trotzdem in besonders gelagerten Sachverhalten daneben immer auch noch eine Einzelfallentscheidung erfolgen könne.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: