Die der Sitzungsvorlage IX/803 als Anlage III beigefügte 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen.

 

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:                 21 Ja-Stimmen ,1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/803 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Branse teilt mit, dass Satzungen durch die Verwaltung sorgfältig erarbeitet und ausgefertigt würden. Aufgrund des Einwandes eines Bürgers solle hier nach seiner Wahrnehmung eine Satzung geändert werden. Dies halte er für nicht nötig, da auch Ermessen bei der Auslegung der Satzung angewandt werden könne. Kontrollschächte übten eine wichtige Funktion aus und müssten entsprechend auch in der Dimension geeignet sein. Auf die Einhaltung der Gewaltenteilung werde verwiesen. Deshalb werde er der Änderungssatzung nicht zustimmen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass sich in der Praxis der Einsatz von 800er-Kontrollschächten bewährt habe. Bei einer Verkleinerung des Kontrollschachtes habe der Liegenschaftseigentümer das Risiko für jegliche Schäden selbst zu tragen. Es seien bereits mehrfach Wünsche aus der Bevölkerung nach einer Genehmigung von 400er-Kontrollschächten an die Verwaltung herangetragen und verschiedenste Beratungen zu einer Satzungsänderung geäußert worden. Aus seiner Sicht seien alle relevanten Argumente zum Sachverhalt ausgetauscht. Deshalb solle keine weitere Detaildiskussion zu der Thematik erfolgen. Nach der Veröffentlichung der Änderungssatzung im Amtsblatt der Gemeinde Rosendahl könne jeder Liegenschaftseigentümer entscheiden, welche Ausmaße der einzubauende Kontrollschacht habe. Der Einbau eines 400er-Kontrollschachtes werde als Mindestmaß gefordert. Damit könnten Bauherren auch zukünftig „freiwillig“ größere Kontrollschächte einbauen.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass die Gemeinde im Fall eines Änderungsbeschlusses zur bislang gültigen Satzung keinerlei Verantwortung übernehme für den Fall, dass es bei Einbau kleinerer Schächte im Schadensfall auf den privaten Grundstücken zu Problemen komme.

 

Ratsmitglied Schubert nimmt ab 18.19 Uhr an der Sitzung teil.

 

Ratsmitglied Lembeck verdeutlicht, dass seines Erachtens ein 400er-Kontrollschacht keine geeignete Einstiegsöffnung sei und die bisherige Satzung lediglich durch Verweis auf anerkannte Regeln der Technik indirekt aussage, welcher Kontrollschacht geeignet sei.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: