Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/780 als Anlage I beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen (Übergangsheimsatzung) wird unter Kenntnisnahme der als Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation 2020 beschlossen.

 

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/780 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Reints möchte wissen, wie der Begriff der unbewohnbaren Fläche auszulegen sei.

 

Kämmerin Nürenberg teilt mit, dass der Begriff der unbewohnbaren Fläche dahingehend ausgelegt werden könne, dass diese Fläche aufgrund fehlenden Brandschutzes und altersbedingte Umstände nicht für Wohnzwecke genutzt werden könne bzw. dürfe.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass vorhandene Verträge über angemieteten Wohnraum angepasst worden seien und keine Miete für nicht nutzbaren Wohnraum entrichtet werde. Nach Behebung der Mängel sei einer Eigentümerin eine erneute Anmietung der aktuell nicht nutzbaren Flächen vorgesehen.

 

Ausschussmitglied Mensing geht auf die Kostendeckung der Asylbewerberheime ein. Er möchte wissen, welche Faktoren für die Berechnung der Miete veranschlagt werden.

 

Kämmerin Nürenberg teilt mit, dass die Übergangsheime als kostendeckende Einrichtungen geführt werden. Zur Ermittlung der Benutzungsgebühren werden sowohl die Grundkosten wie auch die Verbrauchkosten zu Grunde gelegt werden. Eine Veranschlagung der Mittel erfolge im Produkt „Asyl“.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass eine anteilige Beteiligung des Bundes an den Kosten erfolge. In einer Bürgermeisterrunde sei ein Vertrag über die Kostenbeteiligung für das Jahr 2020 geschlossen worden. Hiernach solle eine Abrechnung der in den Kreiskommunen anfallenden Transferaufwendungen in Höhe von 50 % der Kosten über eine Spitzabrechnung sowie für die übrigen 50 % über die Kreisumlage erfolgen.

 

Ausschussmitglied Mensing möchte wissen, ob durch Erwerbstätige ein Beitrag zu der Miete erfolge.

 

Kämmerin Nürenberg führt aus, dass sowohl eine anteilige Beteiligung wie auch Komplettübernahme erfolge.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass die Miete für die Gemeinde Rosendahl relativ hoch sei. Deshalb solle die Anmietung von kleineren Objekten erfolgen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: