Beschluss: ungeändert beschlossen

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2020 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube                                131,68 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                                                7,71 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                                               6,30 €.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/784 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek teilt mit, dass die Kosten für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen stark gestiegen seien.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass eine Preisabfrage bei entsprechenden Unternehmen erfolgt sei und es u.a. durch die Beauftragung eines neuen Abfuhrunternehmens zu einer Erhöhung der Sätze komme.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: