Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/798 als Anlage I beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW in der Gemeinde Rosendahl (Wasserverbandsgebühren) wird beschlossen.
Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/798 und gibt Erläuterungen.
Ausschussmitglied Reints möchte wissen, warum es unterschiedliche Sätze zwischen den Wasser- und Bodenverbänden gebe.
Produktverantwortliche Berger führt aus, dass die Wasser- und Bodenverbände sich flächenmäßig unterscheiden und entsprechend auch eine andere Unterhaltung vorgenommen werden müsse.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: