Die der Sitzungsvorlage IX/803 als Anlage III beigefügte 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen.

 

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:                 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/803 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Reints geht auf den Antrag der B´90/Die Grünen-Fraktion ein. Es bestehe ein Konsens, dass analog zu den Nachbargemeinden eine Anpassung der geforderten Schachtanlagen erfolgen solle.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass diese Thematik schon beraten worden sei. Die sichere Variante sei, die in der Satzung festgeschriebene Ausführung der Schachtanlage. Grundsätzlich habe die Gemeinde bei einer kleineren Schachtanlage keine bedenken, jedoch übernehme der Liegenschaftseigentümer bei einer kleineren Schachtanlage die alleinige Verantwortung, wenn im Schadensfall ggf. mit größerem Gerät angerückt werden müsse und etwaige Reparaturen teurer werden als bei Nutzung eines größeren Kontrollschachts.

 

Ausschussmitglied Branse kann das Ansinnen einer Veränderung der Schachtanlage wohl verstehen, sieht aber darin keinen Grund für eine Satzungsänderung, da ein Mindestmaß vorhanden sei.

 

Ausschussmitglied Tendahl führt aus, dass es mit einem kleineren Durchmesser zu Schwierigkeiten kommen könne.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: