Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/806 als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Rosendahl für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.

 

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                 18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/806 und gibt Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass es innerhalb der CDU-Fraktion keine einheitliche Meinung zu der Verabschiedung der Hebesatzsatzung gebe. Es werde gewünscht, dass die Verabschiedung des gemeindlichen Haushaltes bis Ende eines Jahres erfolge, um eine Bestandkraft zum 01.01. eines jeden Jahres zu erlangen. Hierzu möchte er wissen, ob dies durch die Verwaltung umgesetzt werden könne. Die Steuerberechnung sei ein wesentlicher Bestandteil des gemeindlichen Haushalts und entsprechend solle das Steueraufkommen im Rahmen der Haushaltsberatung diskutiert werden. Entsprechend soll ein Satzungsbeschluss zu der Hebesteuersatzung erst nach den Fraktionsberatungen zu dem gemeindlichen Haushalt erfolgen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Verabschiedung des gemeindlichen Haushaltes im Idealfall innerhalb eines Kalenderjahres erfolge. Der Kreis Coesfeld werde den Kreisaushalt 2021 wegen der Kommunalwahl auch erst in der Dezembersitzung 2020 einbringen. Aufgrund der anstehenden personellen Veränderungen in der Finanzbuchhaltung könne die Umstellung der Einbringung und Verabschiedung des gemeindlichen Haushaltes im Vorjahr wohl nicht für das Haushaltsjahr 2021, sondern frühestens für das Haushaltsjahr 2022 erfolgen.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt teilt für die SPD-Fraktion mit, dass dem Beschlussvorschlag zugestimmt werde, da die veranschlagten Mittel wohl gut investiert werden. Ihm fehle immer noch die Grundsteuer C, die gesetzesbedingt wohl nicht vor 2025 umgesetzt werden könne.

 

Ratsmitglied Branse zeigt sich mit der vorsichtigen Planung mit dem entsprechenden Steueraufkommen, um einen Ausgleich zu erreichen, einverstanden. Der Bedarf solle sich an den Bürgern und der Gemeinde orientieren. Mit den Steuersätzen der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze zeigt er sich nicht einverstanden, da den Bürgern steuerlich noch mehr entgegengekommen werden solle. Dies sieht er auch in der guten Liquidität der Gemeinde begründet. Er möchte wissen, ob eine heute beschlossene Hebesteuersatzung für das Jahr 2020 nur bis Ende 2020 oder auch darüber hinaus Gültigkeit behalte.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt für die B´90/Die Grünen-Fraktion mit, dass dem Beschlussvorschlag zugestimmt werde. Die letztjährige Steuersenkung sei nicht zielführend gewesen. Entsprechend sollen die Steuersätze so belassen werden, auch um eine Überforderung der Bürger zu vermeiden.

 

Ratsmitglied Lethmate geht auf die abschlägige Haltung der CDU-Fraktion bei der Einbringung der Hebesteuersatzung im Jahr 2017 ein. Aufgrund dessen sei selbige in 2018 verändert vorgebracht worden. Er wundere sich, dass ein Beschluss über die Hebesätze vor der Abstimmung des gemeindlichen Haushaltes erfolgen solle. Ohne Not sollen keine Hebesätze beschlossen werden, da im Rahmen der fraktionellen Haushaltsberatungen Spielräume eruiert werden sollen, um eine Belastung der Bürger in Grenzen zu halten. Entsprechend werde er gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass ihm im Beratungsverfahren zum gemeindlichen Haushalt 2019 bezüglich der Hebesatzsatzung Vorwürfe gemacht worden seien, dass er eben diese Thematik nicht auf die Tagesordnung der Dezemberratssitzung 2018 genommen habe. Daher habe er wie in den Vorjahren heute einen entsprechenden Tagesordnungspunkt vorgesehen, was ihm nunmehr erneut vorgehalten werde.

Die Hebesätze der Haushaltssatzung 2019 seien so lange gültig, bis ein neuer Steuersatz beschlossen worden sei. Sollte heute über die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze nicht abgestimmt werden, werde er künftig keine entsprechende Sitzungsvorlage zu einer separaten Hebesatzsatzung mehr vorlegen. Sollte es zu einer Änderung der Hebesätze aufgrund der Beratung zu dem gemeindlichen Haushalt 2020 kommen, könne diese noch zur Beratung des Haushalts in den politischen Gremien vorgebracht werden. Eine Beschlussfassung zu den Hebesätzen am 27.02.2020 sei für den Versand der Bescheide zu spät, da der erste Zahltermin für die Abgaben bereits am 15.02.2020 bestehe und die Steuerbescheide daher zu Beginn eines jeden Jahres verschickt werden.

 

Ratsmitglied Rahsing spricht sich für die Einbringung und Verabschiedung des gemeindlichen Haushaltes binnen des Kalendervorjahres aus, auch um Schwierigkeiten bei der Bescheiderstellung und -verschickung zu vermeiden.

 

Ratsmitglied Lethmate macht deutlich, dass der Versand der Steuerbescheide keinen Ausschlag für eine Beschlussfassung der Hebesteuersatzung vor der Verabschiedung des gemeindlichen Haushaltes geben dürfe. Dies werde in anderen Kommunen so auch nicht vorgenommen. Es könne auch eine Veröffentlichung der Steuersätze über das Amtsblatt der Gemeinde Rosendahl erfolgen.

 

Kämmerin Nürenberg widerspricht dieser Auffassung, da jedem Bürger die entsprechenden Gebühren, Wassergeld- und Steuerforderungen individuell mitgeteilt werden müssen und der erste Steuerlauf am 15.02.2020 erfolge.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt spricht sich dafür aus, dass von Seiten der CDU-Fraktion Einfluss auf den Kreistag ausgeübt werden solle, die Einbringung des Kreishaushaltes auf das Kalenderjahr anzupassen.

 

Ratsmitglied Branse geht davon aus, dass sich die Einbringung des gemeindlichen Haushaltes innerhalb eines Kalenderjahres wohl schwierig gestalten könne. Es solle möglichst eine vorläufige Haushaltsführung vermieden werden. Entsprechend solle über den Beschlussvorschlag abgestimmt oder eine Absetzung des Tagesordnungspunktes erfolgen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Hebesatzsatzung für das Jahr 2020 eine vorläufig bindende Wirkung habe. Er gehe davon aus, dass der gemeindliche Haushalt in der Februarsitzung 2020 wohl beschlossen werde. Somit seien aus seiner Sicht angesichts des hohen Finanzbedarfs für die anstehenden Projekte Probleme bei möglichen Differenzen zwischen der Hebesatzsatzung und dem gemeindlichen Haushalt nicht zu erwarten.

 

Ratsmitglied Fedder macht deutlich, dass eine Planung mit den möglichen Einnahmen vorgenommen werden müsse.

 

Ratsfrau Kreutzfeldt verlässt von 19.54 Uhr bis 19.56 Uhr die Sitzung.

 

Ratsmitglied Lethmate argumentiert, dass die Hebesatzsatzung auch früher hätte beschlossen werden können, da nun die entsprechenden Summen in den gemeindlichen Haushalt schon eingepflegt worden seien.

 

Fraktionsvorsitzenden Steindorf macht deutlich, dass das Steueraufkommen nicht in Frage gestellt werde. Es solle unbedingt versucht werden, die Einbringung, die Verabschiedung und das Inkrafttreten des gemeindlichen Haushaltes auf das Kalenderjahr abzustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt den Antrag auf Abstimmung über den Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: