Den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. VII/416 beigefügten Empfehlungen wird zugestimmt.

 

Der Bebauungsplan “Schleestraße” mit dazugehöriger Begründung nebst Umweltbericht wird gem. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erneut öffentlich ausgelegt.

 

Es werden nur Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen zugelassen.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig


Bereits vor der Beratung des Tagesordnungspunktes 3 ö.S. hatte sich Bürgermeister Niehues bezüglich der TOP 3 und 4 ö.S. für befangen erklärt und die Sitzungsleitung an Ratsmitglied Rottmann als stellvertretenden Bürgermeister abgegeben. Er nahm an der Beratung und Abstimmung dieser Tagesordnungspunkte nicht teil.

 

 

Ratsmitglied Rottmann erläuterte als Sitzungsleiter kurz den Sachverhalt. Er wies darauf hin, dass der vorgesehene Beschlussvorschlag um die Formulierung “Es werden nur Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen zugelassen.” ergänzt werden müsse, wie dieses in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses auch beschlossen worden sei.

 

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: