Ratsmitglied Branse geht auf die zeitliche Einbringung des Haushaltes der Gemeinde Rosendahl in den Rat der Gemeinde Rosendahl ein. Er möchte wissen, ob die Möglichkeit bestehe, den Haushalt bis zum Ende eines Jahres beschließen zu können, damit ein Inkrafttreten im Januar des darauffolgenden Jahres erfolgen könne.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass der Wunsch einer Prüfung auf eine Anpassung der Einbringung des gemeindlichen Haushaltes auf das Kalenderjahr mitgenommen werde. Jedoch sei eine Umstellung des Turnus aufgrund bevorstehender personeller Veränderungen im Rathaus (Elternzeit der Kämmerin) nicht für den Haushalt 2021 möglich. Zu dem Haushalt für das Jahr 2021 werde es keine Einbringung einer Hebesatzsatzung geben. Auch bei nicht vorliegenden Rechtskraft der Haushaltssatzung 2021 seien die heute beschlossene Hebesatzsatzung bzw. die Steuersätze einer ggf. rechtskräftig gewordenen Haushaltssatzung 2020 weiterhin anwendbar.

 

Ratsmitglied Lethmate geht auf seine Antragsstellung zur Einführung eines zweiten Teiles bei den Anfragen der Rats- und Ausschussmitglieder ein. Er betont, dass die Einführung eines zweiten Teiles für Anfragen für neu aufgekommene Anfragen und nicht für die Fortführungen von Diskussionen zu bereits abschließend behandelten Tagesordnungspunkten gedacht sei.