Den der Sitzungsvorlage IX/816 als Anlage beigefügten Anträgen (Anlage I - II) wird durch Übernahme von 1/3 der Kosten bzw. durch Gewährung des Höchstzuschusses von 1.000 € entsprochen. Eine Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Belege.

 

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

 

Erweiterung des Absatzes 4 der Förderrichtlinien nach folgender Fassung:

 

„Die Fördersumme ist auf 1.000,00 € je Projekt begrenzt und darf ein Drittel der Projektkosten nicht übersteigen. Eigenleistungen können mit 15,00 € pro Stunde in Ansatz gebracht werden. Nach Abschluss bzw. Durchführung des Projektes erfolgt eine Spitzabrechnung. Die Abrechnung einschließlich der Stundennachweise ist der Gemeinde unaufgefordert vorzulegen.“

 

Abstimmungsergebnis:                 8 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/816 und gibt Erläuterungen.

 

Allgemeine Vertreterin Roters führt aus, dass das Programm ursprünglich ein Angebot an kleine Vereine zur Verwirklichung von Kleinstprojekten gewesen sei, da kleine Vereine zumeist über keine gute Finanzlage verfügen. In diesen Fällen würden häufig große Eigenleistungen durch den Verein erbracht. Entsprechend könne Eigenleistung auf eine mögliche Förderung mit berücksichtigt werden, da dies eine Hilfe den Vereinen gegenüber darstelle. Eine unbegrenzte Finanzierung von Eigenleistungen bis zur Maximalförderhöhe von 1.000 je Antrag solle möglich sein.

 

Ausschussmitglied Rahsing teilt für die CDU-Fraktion mit, dass der Vorschlag der Allgemeinen Vertreterin Roters mitgetragen werde.

 

Ausschussmitglied Schubert teilt für die WIR-Fraktion mit, dass der Beschlussvorschlag insofern mitgetragen werde, als es eine Beschränkung des Zuschusses in max. Höhe der Sachkosten geben solle.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt für die CDU-Fraktion mit, dass keine Beschränkung gewünscht werde. Es werde gut gefunden, dass das Programm angenommen werde und die jetzigen Projekte unterstützt werden sollen.

 

Ausschussmitglied Lembeck geht auf ein Beispiel eines Projektes ein, wonach sich die Kosten auf 1.000 € belaufen, aber hierbei Sachkosten z.B. 200 € nicht übersteigen. Da sei eine Anerkennung von Eigenleistungen von Vorteil für den beantragenden Verein.

 

Allgemeine Vertreterin Roters führt aus, dass z.B. bei Pflasterarbeiten durch Dritte nur Sachkosten von 200 € anfallen könnten. Hierbei solle es kein Problem darstellen, auch Eigenleistungen entsprechend mit einem höheren Teilwert anzurechnen.

 

Ausschussmitglied Weber widerspricht einer Deckelung.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss: