1.    Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit ihren weiteren Bestandteilen und Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich im Beratungsgang ergebenden Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste Nr. 3 zusammengefasst sind, beschlossen. Die Änderungsliste Nr. 3 wird der Niederschrift als Anlage I beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis:               20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

 

2.       Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:                        einstimmig

 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Vorberatungen in den Fachausschüssen, die Anwesenheit von ihm, Frau Nürenberg und Frau Eske in den Haushaltsberatungen der einzelnen gemeindlichen Fraktionen und die abschließende Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 19. Februar 2020. Des Weiteren weist Bürgermeister Gottheil auf die 3. Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2020 (Stand: 21.02.2020) hin sowie die aktualisierte Haushaltssatzung 2020 sowie den aktualisierten Gesamtergebnis- und –finanzplan 2020, die dem Protokoll als Anlage II und III beigefügt sind. In die 3. Änderungsliste sind die sich aus den Sitzungen der Fachausschüsse und des Haupt- und Finanzausschusses vom 19. Februar 2020 ergebenden Änderungen eingearbeitet worden. Bürgermeister Gottheil geht auf die 3. Änderungsliste ein und erläutert sie ausführlich.

 

Ratsmitglied Fedder möchte zu der Investitionskrediterhöhung wissen, ob es möglich sei, Kredite an bestimmte Produkte zu binden. Als Beispiel könne z.B. „Wasser und Abwasser“ dienen und es solle nicht allgemein der Verwaltung zugeordnet werden.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass eine Bindung von Krediten nur möglich sei, wenn eine Veranschlagung formal in den Teilergebnisplänen einzelner Produkte möglich sei. Diese sei in den amtlichen Vordrucken im NKF nicht vorgesehen. Bildhaft könne die Zuordnung zu Gegenständen wohl mittels Erläuterungstexten festgemacht werden, aber eine Handhabe zur echten Veranschlagung der Kredite bei konkreten Produkten gebe es nicht. Die Erhöhung sei nur eine vorläufige Veranschlagung, um eine Vollständigkeit des gemeindlichen Haushaltes zu erhalten und dem sich abzeichnenden zukünftigen Finanzbedarf durch Nutzung des derzeit niedrigen Zinsniveaus zu begegnen.

 

Ratsmitglied Branse moniert, dass weiterhin ein kalkulatorischer Zinssatz von 5,5 %, trotz des allgemein niedrigen Zinsniveaus, in der Gebührenkalkulation veranschlagt werde. Im Bereich der ehemaligen Eigenbetriebe solle es möglich sein, aufgrund der anstehenden großen Investitionen Kredite aufnehmen zu können.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellt für die WIR-Fraktion den Antrag, dass der Kreditrahmen auf 124.100 € beschränkt werden solle.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass zu dem Antrag der WIR-Fraktion fraktioneller Beratungsbedarf bestehe.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass - sollten bis 2023 alle investiv geplanten Maßnahmen vorgenommen und ausgeführt werden - die Liquidität der Gemeinde Rosendahl sich im negativen Bereich befinden werde. Es gehe darum, falls nötig, einen investiven Kredit aufnehmen zu können, z.B. für die Feuerwehrgerätehäuser, um hierfür ggf. in den Genuss einer Förderung in Form von Tilgungsnachlässen zu kommen. Von der kfw und der NRW.Bank sei der Hinweis gegeben worden, dass ohne Kreditaufnahme womöglich auch keine Förderung aus konkreten Programmen erfolgen könne. Die Betragsnennung von 3 Mio. € sei nur notwendig, um Handlungsspielraum zu erhalten. Das Risiko der finanziellen Belastung bei einer steigenden Zinslast könne so minimiert werden.


Fraktionsvorsitzender Weber spricht sich für eine Nichtfestlegung der Summe aus, da seines Erachtens der Rat der Gemeinde Rosendahl auch im Nachhinein Beträge festsetzen könne.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass bei dieser Vorgehensweise eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden müsse.

 

Ratsmitglied Rahsing möchte wissen, ob der Rat der Gemeinde Rosendahl die Zustimmung zu der Aufnahme eines Kredites geben müsse.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass durch den Rat der Gemeinde Rosendahl mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung nur ein Kreditrahmen gesetzt werden könne. Eine tatsächliche Kreditaufnahme werde ohne Zustimmung des Rates durch die Verwaltung vorgenommen, und zwar als Geschäft laufender Verwaltung. Hierzu erfolge eine Abfrage bei Bankinstituten, um anschließend eine Entscheidung zu der Aufnahme eines Kredites vorzunehmen. Dies sei ein reines Geschäft der laufenden Verwaltung, betont Bürgermeister Gottheil. Über einen Finanzzwischenbericht könne dem Rat ein Überblick über mögliche Aktivitäten zu einer Kreditaufnahme gegeben werden. Mehr sei aber nicht möglich, um eine kurzfristig nötige Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf beantragt für die CDU-Fraktion eine Unterbrechung der Sitzung für eine fraktionelle Beratung.

 

Der Unterbrechung der Sitzung wird ohne formelle Abstimmung durch konkludentes Handeln zugestimmt.

 

Die Sitzung wird von 19.48 Uhr bis 19.57 Uhr unterbrochen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf schlägt vor, dass bei einer anstehenden Kreditaufnahme durch die Verwaltung die Fraktionsvorsitzenden vorab über eine mögliche Kreditaufnahme informiert werden sollen. Dies diene der Transparenz.

 

Ratsmitglied Branse weist darauf hin, dass der Rat der Gemeinde Rosendahl Entscheidungsbefugnisse habe und nicht die Fraktionsvorsitzenden. Wenn eine Information zu einer möglichen Kreditaufnahme gegeben werden solle, dann an alle Ratsmitglieder, alle Ausschüsse oder an den Rat. Eine Gleichbehandlung solle erfolgen, um einen gleichen Wissensstand zu gewährleisten.

 

Ratsmitglied Lethmate macht deutlich, dass ggf. eine zusätzliche Sitzung zur Information, Beratung und Beschlussfassung über eine Kreditaufnahme einberufen werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil geht nochmals auf die 3. Änderungsliste zu der Kreditaufnahme und die rein vorsorgliche Veranschlagung der investiven Kreditaufnahme aus ökonomischen Gründen ein.

 

Ausschussvorsitzender Mensing teilt für die WIR-Fraktion mit, dass bis auf die Summe in Höhe von 124.000 € alle anderen Summen bei der investiven Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung herausgenommen werden sollen.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf teilt für die CDU-Fraktion mit, dass der Verwaltungsvorschlag mitgetragen werden könne, wenn eine Information bzw. Absprache an die Fraktionsvorsitzenden erfolge.

 

Anschließend lässt Bürgermeister Gottheil über den Antrag der WIR-Fraktion auf Änderung der Beitragsfestsetzung auf 124.100 € und einen Kreditrahmen von 1 Mio abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                          8 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Der Antrag der WIR-Fraktion ist damit abgelehnt.

 

Anschließend lässt Bürgermeister Gottheil über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                          12 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

Ratsmitglied Lethmate geht auf die Einstellung von Haushaltsmittel für die Flurbereinigung Darfeld im Haushaltsjahr 2020 ein. Es werde mit Baumaßnahmen in 2021 geplant. Er möchte wissen, ob eine Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln auch vor einer Aufnahme von Baumaßnahmen erfolgen könne. Auch möchte er wissen, ob eine konkrete Zahlungsvereinbarung vorhanden sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der per Ratsbeschluss beschlossene und damit grundsätzlich zugesagte Eigenanteil der Gemeinde Rosendahl rd. 360.000 € betrage und diese Summe auch der Bezirksregierung Münster gegenüber bekannt gegeben worden sei. Wenn eine Aufforderung zu einer Zahlung durch die Bezirksregierung Münster erfolge, solle eine Anweisung entsprechender Haushaltsmittel, auch als Vorauszahlung, erfolgen. Selbstverständlich sei der Gemeinde Rosendahl eine Schlussrechnung vorzulegen. Es sei keine konkrete schriftliche Zahlungsvereinbarung vorhanden. Da sich die Flurbereinigungsbehörde in vielen Gesichtspunkten flexibel gezeigt habe, sei verwaltungsseitig ebenfalls eine flexible Mittelbereitstellung, auch mit Blick auf die Verhinderung von Strafzinsen, mündlich zugesagt worden.

 

Bürgermeister Gottheil bittet anschließend, mit dem Hinweis auf die sich aus den Fraktionsgrößen ableitende Reihenfolge, zunächst den Fraktionsvorsitzenden Steindorf (CDU), seine Haushaltsrede zu halten. Es folgen die Reden des Fraktionsvorsitzenden Mensing (WIR) und der stellv. Fraktionsvorsitzenden Kreutzfeldt (SPD) sowie des Fraktionsvorsitzenden Weber (Bündnis 90/Grüne). Die Haushaltsreden sind als Anlagen IV - VII dem Protokoll beigefügt.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass analog zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine getrennte Abstimmung über den Beschlussvorschlag vorgenommen wird.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: