1. Der am 11. September 2019 gefasste Beschluss des Wahlausschusses zur Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Rosendahl in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

  1. Antrag der CDU-Fraktion auf erneute Abänderung der Wahlbezirke in der Gemeinde Rosendahl für die Kommunalwahl 2020

 

Abstimmungsergebnis:          5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Der Antrag der CDU-Fraktion ist damit abgelehnt.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) wird das Wahlgebiet der Gemeinde Rosendahl für die Kommunalwahl 2020 in Wahlbezirke eingeteilt, wie sie in der Anlage IV zu dieser Sitzungsvorlage IX/815 aufgeführt sind. Die Anlage IV dieser Sitzungsvorlage wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 


Ausschussvorsitzende Roters verweist auf die Sitzungsvorlage IX/815 und gibt Erläuterungen. Sowohl für die Sitzung am 11.09.2019 als auch für die heutige Sitzung sei die Einteilung nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen worden. Es handele sich um einen Entwurf, also einen Vorschlag – andere rechtssichere Varianten seien somit möglich. Oberster Leitgedanke sei, die Kommunalwahl 2020 so vorzubereiten und durchzuführen, dass Rechtskonformität gewahrt werde und die Wahlen nicht durch Klagen anfechtbar würden. Das durch das im Grundgesetz manifestierte Gebot – Grundsatz der Gleichheit der Wahl – enge dabei den Beurteilungsspielraum des Wahlausschusses maßgeblich ein. Dreh- und Angelpunkt sei die Einhaltung der Abweichungsgrenze von plus/minus 15 % der Einwohnerzahl von der durchschnittlichen Einwohnerzahl – und das in jedem Wahlbezirk. Weitere Einteilungsgrundsätze, wie z.B. die Wahrung räumlicher Zusammenhänge, müssten sich diesem Gebot unterordnen.

 

Eine Abweichung davon erfordere Rechtfertigungsgründe im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils und hier seien die Schranken sehr hoch gezogen. Die geforderte ausführliche Begründung im Falle einer abweichenden Beschlussfassung müsse im Rahmen der Beschlussfassung entsprechend dokumentiert werden. Änderungsvorschläge seien möglich, aber auch hierbei müsse das geforderte Prüfschema angewendet werden.

 

Ausschussmitglied Söller teilt für die CDU-Fraktion mit, dass eine erneute Veränderung der Wahlbezirke 6 und 7, aufgrund der Zusammengehörigkeit, erfolgen solle.

 

Ausschussvorsitzende Roters teilt mit, dass der Antrag der CDU-Fraktion nach dem bekannten Prüfschema zur Erlangung einer Rechtssicherheit durch die Verwaltung geprüft worden sei mit dem Ergebnis, dass der Antrag der CDU-Fraktion rechtlich möglich sei.

 

Ausschussmitglied Lethmate geht auf den Vorschlag der CDU-Fraktion ein und führt aus, dass konkrete Änderungsvorschläge in der Sitzung vorgebracht werden sollten. Entsprechend habe es zu dem Vorschlag der CDU-Fraktion keine interfraktionelle Rücksprache mit den weiteren Fraktionen des Rates der Gemeinde Rosendahl gegeben. Das Angebot zu entsprechenden Gespräche werde gemacht, mit der Konsequenz, dass eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gegebenenfalls erst in einer weiteren Sitzung des Wahlausschusses stattfinden könne.

 

Ausschussvorsitzende Roters stellt klar, dass möglichst eine zeitnahe Beschlussfassung erfolgen solle, um dem Kreis Coesfeld die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen zu können und eine Weiterarbeit zu ermöglichen.

 

Produktverantwortlicher Stauvermann geht auf den Vorschlag der CDU-Fraktion ein und führt aus, dass die Verlegung der Bauerschaft Horst aus dem Wahlbezirk 7 in den Wahlbezirk 6 grundsätzlich möglich sei, wenn die Haus-Nr. 63-80 der Holtwicker Straße mit in den Wahlbezirk 6 verlegt würden. Durch diese Änderung sei auch der flächenmäßige Zusammenhalt gewährleistet. Da der Wahlbezirk 6 dann aber an Einwohnern und Wahlberechtigen zu groß werde, sollen lt. Antrag der CDU-Fraktion die Straßen Eichenkamp und die Midlicher Straße von Haus-Nr. 50 – 102 gerade und 23 – 37 ungerade dem Wahlbezirk 7 zugeschlagen werden. Auch diese Änderung sei mit den Rechtsvorschriften abgestimmt und möglich.

 

Ausschussmitglied Lethmate führt aus, dass das Hauptanliegen der CDU-Fraktion sei, eine Mischung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen auch in landwirtschaftlich geprägten Gebieten zu erreichen.

 

Ausschussmitglied Reints teilt für die B´90/Die Grünen-Fraktion mit, dass die Verwaltung eine korrekte Aufteilung der Wahlbezirke vorgenommen habe und dem Beschlussvorschlag zugestimmt werde. Auf persönliche Befindlichkeiten dürfe bei der Einteilung der Wahlbezirke keine Rücksicht genommen werden.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilt für die SPD-Fraktion mit, dass eine Notwendigkeit einer neuerlichen Neuordnung nicht ersichtlich sei und der Vorschlag der CDU-Fraktion abgelehnt werde.

 

Ausschussmitglied Lethmate macht deutlich, dass den Bürgern die neue Ausrichtung der Wahlbezirke nachvollziehbar gemacht werden solle.

 

Produktverantwortlicher Stauvermann teilt mit, dass durch die Anwendung des neuen Prüfschemas mit der 15 %-Formel die Wahlberechtigen für Darfeld nicht ausreichend seien und deshalb die Entscheidung zur Verschiebung der Wahlbezirke getroffen worden sei.

 

Ausschussmitglied Hemker teilt mit, dass den betroffenen Osterwicker Wahlberechtigten das zu nutzende neue Wahllokal besonders bekannt gemacht werden soll.

 

Produktverantwortlicher Stauvermann führt aus, dass auf den Benachrichtigungskarten der betroffenen Wahlberechtigten durch eine Markierung explizit auf das betreffende Wahllokal aufmerksam gemacht werden soll.

 

Ausschussmitglied Lethmate geht auf die Ermöglichung von Ausnahmen von den Empfehlungen des Verfassungsgerichtshofes und Abweichungen in einzelnen Wahlbezirken ein.

 

Produktverantwortlicher Stauvermann macht deutlich, dass Abweichungen mit dem Kreiswahlleiter besprochen worden seien. Die 15 %-Regel solle möglichst angewandt werden und eine Begründung über eine Abweichung sei auch wohl schwierig zu fixieren. Ausschussvorsitzende Roters verweist als negatives Beispiel auf die Berichterstattungen zur Anfechtung der Wahl in Cottbus im vergangenen Jahr.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek führt aus, dass eine Reduzierung der Wahlbezirke diese Problemlage hätte vermeiden können.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt ergänzt, dass die Reduzierung der Anzahl der Wahlbezirke nur durch die Reduzierung der Ratsmandate möglich gewesen wäre. Ausschussvorsitzende Roters ergänzte hierzu, dass die Frist zur Verringerung der Ratsmandate bereits abgelaufen sei.

 

Ausschussmitglied Söller unterstellt dem Verfassungsgerichthof NRW eine mangelnde Informationspolitik. Zur Verdeutlichung trug er Beschlüsse der Stadt Vreden und der Gemeinde Havixbeck vor, die anstelle der Anwendung der 15 %-Regelung eine für die jeweilige Kommune mögliche Begründung zur Beibehaltung der bisherigen Bezirkseinteilung beinhaltete.

 

Ausschussvorsitzende Roters führt aus, dass zu den genannten Beispielen keine Informationen vorlägen.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek teilt mit, dass die Einteilung der Wahlbezirke der Gemeinde Rosendahl für die Kommunalwahl 2020 mit Ausnahme der Änderungswünsche der CDU-Fraktion mitgetragen werde.

 

Ausschussmitglied Lethmate betont, dass der Wahlausschuss eine Entscheidung zu der Einteilung der Wahlbezirke der Gemeinde Rosendahl für die Kommunalwahl 2020 treffe. Entsprechend hätten seiner Meinung nach aktuelle Zahlwerte bei der Einteilung der Wahlbezirke zugrunde gelegt werden sollen.

 

Produktverantwortlicher Stauvermann führt aus, dass der 30. April 2019 als Stichtag zur Ermittlung der Verteilung in den einzelnen Wahlbezirken verbindlich festgelegt worden sei und Eventualitäten mit eingerechnet seien.

 

Ausschussmitglied Lethmate spricht nochmals die Gesprächsbereitschaft der CDU-Fraktion an die anderen Fraktionen aus.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: