- Der
am 11. September 2019 gefasste Beschluss des Wahlausschusses zur
Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Rosendahl in Wahlbezirke für die
Kommunalwahl 2020 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
- Antrag
der CDU-Fraktion auf erneute Abänderung der Wahlbezirke in der Gemeinde
Rosendahl für die Kommunalwahl 2020
Abstimmungsergebnis: 5
Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Der
Antrag der CDU-Fraktion ist damit abgelehnt.
- Gemäß
§ 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) wird das
Wahlgebiet der Gemeinde Rosendahl für die Kommunalwahl 2020 in Wahlbezirke
eingeteilt, wie sie in der Anlage IV zu dieser Sitzungsvorlage IX/815
aufgeführt sind. Die Anlage IV
dieser Sitzungsvorlage wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
7
Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Ausschussvorsitzende Roters verweist auf
die Sitzungsvorlage IX/815 und gibt Erläuterungen. Sowohl für die Sitzung am
11.09.2019 als auch für die heutige Sitzung sei die Einteilung nach bestem
Wissen und Gewissen vorgenommen worden. Es handele sich um einen Entwurf, also
einen Vorschlag – andere rechtssichere Varianten seien somit möglich. Oberster
Leitgedanke sei, die Kommunalwahl 2020 so vorzubereiten und durchzuführen, dass
Rechtskonformität gewahrt werde und die Wahlen nicht durch Klagen anfechtbar
würden. Das durch das im Grundgesetz manifestierte Gebot – Grundsatz der
Gleichheit der Wahl – enge dabei den Beurteilungsspielraum des Wahlausschusses
maßgeblich ein. Dreh- und Angelpunkt sei die Einhaltung der Abweichungsgrenze
von plus/minus 15 % der Einwohnerzahl von der durchschnittlichen Einwohnerzahl
– und das in jedem Wahlbezirk. Weitere Einteilungsgrundsätze, wie z.B. die
Wahrung räumlicher Zusammenhänge, müssten sich diesem Gebot unterordnen.
Eine Abweichung davon erfordere
Rechtfertigungsgründe im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils und hier seien
die Schranken sehr hoch gezogen. Die geforderte ausführliche Begründung im
Falle einer abweichenden Beschlussfassung müsse im Rahmen der Beschlussfassung
entsprechend dokumentiert werden. Änderungsvorschläge seien möglich, aber auch
hierbei müsse das geforderte Prüfschema angewendet werden.
Ausschussmitglied Söller teilt für die
CDU-Fraktion mit, dass eine erneute Veränderung der Wahlbezirke 6 und 7,
aufgrund der Zusammengehörigkeit, erfolgen solle.
Ausschussvorsitzende Roters teilt
mit, dass der Antrag der CDU-Fraktion nach dem bekannten Prüfschema zur
Erlangung einer Rechtssicherheit durch die Verwaltung geprüft worden sei mit
dem Ergebnis, dass der Antrag der CDU-Fraktion rechtlich möglich sei.
Ausschussmitglied Lethmate geht
auf den Vorschlag der CDU-Fraktion ein und führt aus, dass konkrete
Änderungsvorschläge in der Sitzung vorgebracht werden sollten. Entsprechend
habe es zu dem Vorschlag der CDU-Fraktion keine interfraktionelle Rücksprache
mit den weiteren Fraktionen des Rates der Gemeinde Rosendahl gegeben. Das
Angebot zu entsprechenden Gespräche werde gemacht, mit der Konsequenz, dass
eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gegebenenfalls erst in einer
weiteren Sitzung des Wahlausschusses stattfinden könne.
Ausschussvorsitzende Roters stellt
klar, dass möglichst eine zeitnahe Beschlussfassung erfolgen solle, um dem
Kreis Coesfeld die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen zu können und
eine Weiterarbeit zu ermöglichen.
Produktverantwortlicher
Stauvermann geht auf den Vorschlag der CDU-Fraktion ein und führt aus, dass die
Verlegung der Bauerschaft Horst aus dem Wahlbezirk 7 in den Wahlbezirk 6
grundsätzlich möglich sei, wenn die Haus-Nr. 63-80 der Holtwicker Straße mit in
den Wahlbezirk 6 verlegt würden. Durch diese Änderung sei auch der
flächenmäßige Zusammenhalt gewährleistet. Da der Wahlbezirk 6 dann aber an
Einwohnern und Wahlberechtigen zu groß werde, sollen lt. Antrag der
CDU-Fraktion die Straßen Eichenkamp und die Midlicher Straße von Haus-Nr. 50 –
102 gerade und 23 – 37 ungerade dem Wahlbezirk 7 zugeschlagen werden. Auch
diese Änderung sei mit den Rechtsvorschriften abgestimmt und möglich.
Ausschussmitglied Lethmate führt
aus, dass das Hauptanliegen der CDU-Fraktion sei, eine Mischung der
verschiedenen Bevölkerungsgruppen auch in landwirtschaftlich geprägten Gebieten
zu erreichen.
Ausschussmitglied Reints teilt für
die B´90/Die Grünen-Fraktion mit, dass die Verwaltung eine korrekte Aufteilung
der Wahlbezirke vorgenommen habe und dem Beschlussvorschlag zugestimmt werde.
Auf persönliche Befindlichkeiten dürfe bei der Einteilung der Wahlbezirke keine
Rücksicht genommen werden.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt
teilt für die SPD-Fraktion mit, dass eine Notwendigkeit einer neuerlichen
Neuordnung nicht ersichtlich sei und der Vorschlag der CDU-Fraktion abgelehnt
werde.
Ausschussmitglied Lethmate macht
deutlich, dass den Bürgern die neue Ausrichtung der Wahlbezirke nachvollziehbar
gemacht werden solle.
Produktverantwortlicher
Stauvermann teilt mit, dass durch die Anwendung des neuen Prüfschemas mit der
15 %-Formel die Wahlberechtigen für Darfeld nicht ausreichend seien und deshalb
die Entscheidung zur Verschiebung der Wahlbezirke getroffen worden sei.
Ausschussmitglied Hemker teilt
mit, dass den betroffenen Osterwicker Wahlberechtigten das zu nutzende neue
Wahllokal besonders bekannt gemacht werden soll.
Produktverantwortlicher
Stauvermann führt aus, dass auf den Benachrichtigungskarten der betroffenen
Wahlberechtigten durch eine Markierung explizit auf das betreffende Wahllokal
aufmerksam gemacht werden soll.
Ausschussmitglied Lethmate geht
auf die Ermöglichung von Ausnahmen von den Empfehlungen des
Verfassungsgerichtshofes und Abweichungen in einzelnen Wahlbezirken ein.
Produktverantwortlicher
Stauvermann macht deutlich, dass Abweichungen mit dem Kreiswahlleiter
besprochen worden seien. Die 15 %-Regel solle möglichst angewandt werden und
eine Begründung über eine Abweichung sei auch wohl schwierig zu fixieren.
Ausschussvorsitzende Roters verweist als negatives Beispiel auf die
Berichterstattungen zur Anfechtung der Wahl in Cottbus im vergangenen Jahr.
Ausschussmitglied Schulze Baek
führt aus, dass eine Reduzierung der Wahlbezirke diese Problemlage hätte
vermeiden können.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt
ergänzt, dass die Reduzierung der Anzahl der Wahlbezirke nur durch die
Reduzierung der Ratsmandate möglich gewesen wäre. Ausschussvorsitzende Roters
ergänzte hierzu, dass die Frist zur Verringerung der Ratsmandate bereits
abgelaufen sei.
Ausschussmitglied Söller
unterstellt dem Verfassungsgerichthof NRW eine mangelnde Informationspolitik.
Zur Verdeutlichung trug er Beschlüsse der Stadt Vreden und der Gemeinde
Havixbeck vor, die anstelle der Anwendung der 15 %-Regelung eine für die
jeweilige Kommune mögliche Begründung zur Beibehaltung der bisherigen Bezirkseinteilung
beinhaltete.
Ausschussvorsitzende Roters führt
aus, dass zu den genannten Beispielen keine Informationen vorlägen.
Ausschussmitglied Schulze Baek
teilt mit, dass die Einteilung der Wahlbezirke der Gemeinde Rosendahl für die
Kommunalwahl 2020 mit Ausnahme der Änderungswünsche der CDU-Fraktion
mitgetragen werde.
Ausschussmitglied Lethmate betont,
dass der Wahlausschuss eine Entscheidung zu der Einteilung der Wahlbezirke der
Gemeinde Rosendahl für die Kommunalwahl 2020 treffe. Entsprechend hätten seiner
Meinung nach aktuelle Zahlwerte bei der Einteilung der Wahlbezirke zugrunde
gelegt werden sollen.
Produktverantwortlicher
Stauvermann führt aus, dass der 30. April 2019 als Stichtag zur Ermittlung der
Verteilung in den einzelnen Wahlbezirken verbindlich festgelegt worden sei und
Eventualitäten mit eingerechnet seien.
Ausschussmitglied Lethmate spricht
nochmals die Gesprächsbereitschaft der CDU-Fraktion an die anderen Fraktionen
aus.
Es erfolgen keine weiteren
Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: