Dem in Anlage I beigefügten Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage II aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen wurden. 

Der als Anlage III zur Sitzungsvorlage Nr. IX/820 beigefügte Plan mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hoffmann“ im Ortsteil Holtwick im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/820, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung im Fachausschuss ein.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: