Den in den Anlagen I
bis VI der Sitzungsvorlage Nr. IX/824 beigefügten Beschlussvorschlägen, als
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis
genommen, dass die in Anlage VII aufgeführten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen haben.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch aus der Öffentlichkeit
keine Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen wurden.
Der Planungsstand wird bestätigt.
Es wird beschlossen, den der
Sitzungsvorlage Nr. IX/824 in Anlage VIII beigefügten Planentwurf zur 43.
Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick mit Begründung
mit den in der Sitzung vorgelegten
Änderungen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich
auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage
IX/824, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung im Fachausschuss ein.
Er ergänzt, dass seit kurzem die
Grundstücke vereinigt bzw. neu ausgewiesen seien, sodass die Plangrundlage für
den Bebauungsplan nicht mehr stimme. Vorher seien u.a. die Flurstücke 324 und
325 im Plangebiet benannt worden, welche jetzt als Flurstücke 500 und 501, Flur
14, Gemarkung Holtwick ausgewiesen seien. Entsprechend werden die Begründung
und der Planentwurf zur öffentlichen Auslegung geändert. Zu dem Faktor „Lärm“
liege eine ergänzende Stellungnahme des Büros Wenker & Gesing zur
schalltechnischen Untersuchung vor, da das Plangebiet geringfügig erweitert
wurde. Die Stellungnahme stelle dar, dass sich keine Änderungen ergeben und das
Gutachten nicht geändert werden müsse. Die ergänzende Stellungnahme werde mit
öffentlich ausgelegt; die Begründung werde ergänzt.
Ratsmitglied Weber möchte wissen, welche Bedeutung das schallschutztechnische Gutachten habe.
Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass das schalltechnische Gutachten zur Erfassung des Straßenlärms und der eigenen Immissionen und zur Stellungnahme zum eingezogenen Kreuzungsbereich diene.
Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass gewisse Abstandsflächen einzuhalten seien.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: