Den in den Anlagen I bis VI der Sitzungsvorlage Nr. IX/824 beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VII aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen haben.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen wurden. 

Der Planungsstand wird bestätigt.          

Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. IX/824 in Anlage VIII beigefügten Planentwurf zur 43. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick mit Begründung mit den in der Sitzung vorgelegten Änderungen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/824, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung im Fachausschuss ein. Er ergänzt, dass seit kurzem die Grundstücke vereinigt bzw. neu ausgewiesen seien, sodass die Plangrundlage für den Bebauungsplan nicht mehr stimme. Vorher seien u.a. die Flurstücke 324 und 325 im Plangebiet benannt worden, welche jetzt als Flurstücke 500 und 501, Flur 14, Gemarkung Holtwick ausgewiesen seien. Entsprechend werden die Begründung und der Planentwurf zur öffentlichen Auslegung geändert. Zu dem Faktor „Lärm“ liege eine ergänzende Stellungnahme des Büros Wenker & Gesing zur schalltechnischen Untersuchung vor, da das Plangebiet geringfügig erweitert wurde. Die Stellungnahme stelle dar, dass sich keine Änderungen ergeben und das Gutachten nicht geändert werden müsse. Die ergänzende Stellungnahme werde mit öffentlich ausgelegt; die Begründung werde ergänzt.

 

Ratsmitglied Weber möchte wissen, welche Bedeutung das schallschutztechnische Gutachten habe.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass das schalltechnische Gutachten zur Erfassung des Straßenlärms und der eigenen Immissionen und zur Stellungnahme zum eingezogenen Kreuzungsbereich diene.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass gewisse Abstandsflächen einzuhalten seien.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: