Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Gebührennachkalkulation 2017 bis 2019 der Benutzungsgebühren für den Friedhof Holtwick und für seine Bestattungseinrichtungen wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/818 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussvorsitzender Mensing geht auf den 80 %-igen Deckungsgrad der Kosten ein und stellt klar, dass somit entsprechend auch nur 80 % bei Über- und Unterdeckungen veranschlagt werden. Er gehe bei einem Kostendeckungsgrad von 90 % davon aus, dass es zu einer realen Überdeckung komme.

 

Kämmerin Nürenberg teilt mit, dass das angesprochene Verhältnis so nicht passen könne. 80 % und nicht 90 % der Kosten seien durch die Gebührenzahler zu erbringen.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass im Sinne der Gebührenzahler eine Verschiebung des Kostendeckungsgrades von 100 % auf 80 % der Kosten vorgenommen worden sei.

 

Ausschussmitglied Branse spricht sich für einen Kostendeckungsgrad von 100 % aus.

 

Kämmerin Nürenberg stellt klar, dass 20 % der Gesamtkosten nicht auf die verschiedenen Grabarten, aufgrund der schwankenden Bestattungszahlen, umgelegt werden.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass der Berechnungszeitraum auf drei Jahre abgestimmt sei.

 

Kämmerin Nürenberg fügt hinzu, dass aufgrund der schwankenden Bestattungen eine Kalkulation der einzelnen Beisetzungen schwierig sei.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: