Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/797 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Deitert möchte wissen, ob Einsparpotenzial durch den Einsatz eines Mähroboters erzielt werden könne.

 

Kämmerin Nürenberg teilt mit, dass der Planwert veranschlagt sei und ein Einsatz eines Mähroboters von der Witterung abhänge. Zu einem Einsatz eines Mähroboters seien keine Erfahrungswerte vorhanden und es werde davon ausgegangen, dass ein tatsächlicher Einsatz schwierig zu kalkulieren sei.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass ein Mähroboter eventuell nur in bestimmten Bereichen eingesetzt werden könne und Vorarbeit dazu trotzdem geleistet werden müsse. Der Einsatz eines Mähroboters werde als Anregung mitgenommen, des Weiteren müsse der Einsatz eines Roboters praktikabel sein.

 

Nach Aussage von Ausschussmitglied Rahsing seien bei neueren Mährobotern keine Vorarbeiten mehr zu leisten.

 

Ausschussmitglied Schubert regt eine grundsätzliche Überlegung zu der Gestaltung des Friedhofs in Holtwick an.

 

Kämmerin Nürenberg teilt mit, dass der Friedhof Holtwick vor drei Jahren neu konzipiert und ein Stück weit umgestaltet worden sei und der jetzige Stand das Ergebnis der Beschlussfassung des seinerzeit gebildeten Arbeitsgremiums sei.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass noch nicht alle Bestattungsformen angenommen worden seien und ein tatsächlicher Bedarf abgewartet werden müsse. Entsprechend könne anschließend für die Zukunft modifiziert werden. Das Arbeitsgremium habe neue Bestattungsformen und die Gestaltung des Friedhofs Holtwick angestoßen, was sich auch optisch bemerkbar mache. Eine weitere Beobachtung der Entwicklung solle in den nächsten Jahren erfolgen.

 

Auch Ausschussmitglied Branse sei der Meinung, dass sich die Bestattungskultur verändert habe und somit mit der Zeit eine eventuelle Anpassung vorgenommen werden solle. Die Instandsetzung der Trauerhalle werde seines Erachtens positiv angenommen.

 

Ausschussmitglied Mensing geht auf den veranschlagten Kostendeckungsgrad von 85 % ein. Diesen halte er für zu niedrig. Entsprechend sei für ihn der Vergleich für die kirchlichen Friedhöfe nicht nachvollziehbar. Es werde ein Kostendeckungsgrad von 90 % favorisiert.

 

Kämmerin Nürenberg teilt mit, dass bei einer Anhebung des Kostendeckungsgrades es auch zu weniger Nutzungen kommen könne.


Ausschussmitglied Schulze Baek plädiert dafür, dass große Unterschiede bei den Gebühren zwischen den Gemeindeteilen vermieden werden sollen.

 

Ausschussmitglied Rahsing sieht noch Beratungsbedarf gegeben und entsprechend solle heute keine Beschlussempfehlung für den Rat der Gemeinde Rosendahl erfolgen.

 

Kämmerin Nürenberg bestätigt, dass zur Sitzung des Rates am 27. Februar 2020 eine Berechnung der Gebühren mit einem höheren Kostendeckungsgrad vorgelegt werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil mahnt, dass nicht alle Kosten auf die Hinterbliebenen abgewälzt werden dürfen.

 

Ausschussmitglied Branse moniert, dass eine Beratung im Fachausschuss und nicht in den einzelnen Fraktionen erfolgen solle.

 

Dies kann Ausschussmitglied Mensing nicht nachvollziehen. Er unterstützt die Aussage von Ausschussmitglied Rahsing bezüglich einer weitergehenden Beratung in den Fraktionen.

 

Ausschussmitglied Mensing stellt für die WIR-Fraktion den Antrag, dass eine Beratung in den Fraktionen erfolge und eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 27.02.2020 vorgenommen werde.

 

Abstimmungsergebnis:                 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Der Antrag der WIR-Fraktion ist damit angenommen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Es erfolgt keine formale Abstimmung über den Beschlussvorschlag lt. vorgelegter Sitzungsvorlage.