Entsprechend der Verfügung des Kreises Coesfeld vom 09. Juli 2019 und unter Berücksichtigung der Änderungen aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20.12.2019 empfiehlt der Wahlausschuss der Gemeinde Rosendahl dem Kreiswahlausschuss, die am heutigen Tage gebildeten Gemeindewahlbezirke Nr. 5-7 und 9-13 (Ortsteile Osterwick und Holtwick) mit dem Wahlbezirk 16 (Stadt Coesfeld) zu einem Kreiswahlbezirk und die Wahlbezirke Nr. 1 bis 4 (Ortsteil Darfeld) sowie 8 (Ortsteil Osterwick) mit den geplanten Wahlbezirken der Stadt Billerbeck zu einem weiteren Kreiswahlbezirk für die Kommunalwahl 2020 zusammenzufassen.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
Ausschussvorsitzende Roters
verweist auf die Sitzungsvorlage IX/817 und die Ergänzungsvorlage IX/817/1 und
gibt Erläuterungen.
Ausschussmitglied Lethmate weist
darauf hin, dass der Grenzverlauf nicht ganz klar ersichtlich sei.
Produktverantwortlicher
Stauvermann führt aus, dass der neue Verlauf der Wahlbezirke anhand der Skizze
nur eine Orientierungshilfe darstelle. Die Grenze zwischen den
Kreiswahlbezirken wurde vom Wahlbezirk 4 zum Wahlbezirk 8 verschoben und
befindet sich nunmehr zwischen den Wahlbezirken 8 und 9.
Ausschussvorsitzende Roters
betont, dass nur eine Empfehlung über die Einteilung der Wahlbezirke erfolge.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: