1. Die Gemeinde Rosendahl unterstützt grundsätzlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten den Antrag der Schützenbruderschaft Osterwick auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses für die Anschaffung einer elektronischen Schießanlage. Eine abschließende Entscheidung zu dem Antrag erfolgt auf der Grundlage der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2020.

 

  1. Der Ausschuss empfiehlt der Verwaltung, im Haushaltsplanentwurf 2020 einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von 1/3 der nachgewiesenen Kosten bis zur Höhe von max. 6.000 € zu veranschlagen und diesen dem Antragssteller gegen Nachweis zu überweisen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/830 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Lembeck betont, dass eine 1/3 Förderung auf die Gesamtsumme erfolgen und diese bis zu einem Maximalbetrag von 6.000 € gelten solle.

 

Bürgermeister Gottheil geht zum Vergleich auf die im Vorjahr abgerechnete Förderung der Maßnahme für die Musikkapelle Holtwick (Umbau von Räumen im Pfarrheim Holtwick für Probenzwecke) ein. Der Bedarf dort sei nach einer Kostenschätzung skizziert worden und es habe somit eine 1/3 Förderung von 30.000 € Maßnahmenkosten, somit maximal 10.000 € an Förderung gegeben. Anschließend unterbreitet Bürgermeister Gottheil den Vorschlag den zweiten Absatz des Beschlussvorschlags dahingehend anzupassen, max. 6.000 € als einmaligen Zuschuss im Haushaltsplanentwurf 2020 zu veranschlagen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss: