1. Die Gemeinde Rosendahl unterstützt grundsätzlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten den Antrag der Schützenbruderschaft Osterwick auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses für die Anschaffung einer elektronischen Schießanlage. Eine abschließende Entscheidung zu dem Antrag erfolgt auf der Grundlage der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2020.

 

  1. Der Ausschuss empfiehlt der Verwaltung, im Haushaltsplanentwurf 2020 einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von 1/3 der beantragten Kosten bis zur Höhe von max. 6.000 € zu veranschlagen und dem Antragssteller gegen Nachweis zu überweisen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/830, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung in dem Fachausschuss ein.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, ob die Maßnahme auch bauordnungsrechtlich zulässig sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass die Maßnahme in Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld vorgenommen werde. Eine Notwendigkeit zur Erneuerung der Anlage nach vorhandenen Richtlinien liege vor Nach Vornahme der Erneuerung werde die Anlage durch einen Gutachter abgenommen.


Ratsmitglied Weber ergänzt, dass die Osterwicker Anlage auf den Stand der Anlage in Holtwick gebracht und im Sinne der Müllvermeidung die Erneuerung positiv gesehen werde.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: