Ziffer 2 (Familienförderung) der zum 01. Juli 2006 geltenden Vermarktungsbedingungen erhält mit sofortiger Wirkung folgende Fassung:
“Für
Familien mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr wird je Kind ein Kaufpreisnachlass
von 2.500 € gewährt. Für Kinder, die innerhalb von 5 Jahren nach
Kaufvertragsabschluss geboren werden, ist der Preisnachlass ebenfalls
anzuwenden; der Kaufpreisanteil wird auf Antrag erstattet.
Voraussetzung
für eine einmalige Förderung je Kind ist jedoch, dass der Grundstückserwerber
und die geförderten Kinder das geförderte Kaufgrundstück nach Bebauung
bewohnen.
Hinweis:
Die erfolgte Änderung
gegenüber der derzeitigen Fassung ist in Fettdruck dargestellt, Absatz 2 des
bisherigen Beschlusses entfällt gänzlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.
Ausschussmitglied Reints erläuterte für die Fraktion Bündnis 90/ Grüne den Sinn des Antrages. Es solle eine Gleichhandlung von Rosendahler Bürgern erreicht werden. Die derzeit angewandte Vorgehensweise sei ungerecht, da für den Rosendahler Bürger unter Umständen nicht die Möglichkeit der Familienförderung gegeben sei. Seitens der Fraktion Bündnis 90/ Grüne sei man der Auffassung, dass Gleichbehandlung gegeben sein müsse.
Ausschussmitglied Steindorf schlug für die CDU-Fraktion vor, dass in die Förderbedingungen eingearbeitet werde, dass pro Kind die Förderung nur einmal gewährt werde.
Für die SPD-Fraktion teilte Ausschussmitglied Branse mit, dass diese die Kinder nach Rosendahl holen oder aber Rosendahler Kinder hier aufwachsen sehen wolle. Daher sollten auch Rosendahler die Förderung erhalten können. Die Regelung müsse jedoch praktikabel bleiben. Er schlug vor, dass jeder Rosendahler für jedes Kind eine einmalige Förderung erhalte, wenn es geboren werde. Die Auskunft könne man über das Grundbuch sowie das Melderegister erhalten.
Ausschussmitglied Mensing erklärte, dass er den Vorschlag der CDU-Fraktion für richtig halte.
Allgemeiner Vertreter Gottheil schlug folgende Formulierung vor: ‚Voraussetzung für eine einmalige Förderung je Kind ist jedoch, dass der Grundstückserwerber und die geförderten Kinder das geförderte Kaufgrundstück nach Bebauung bewohnen.’
Bürgermeister Niehues ergänzte, dass die endgültige Formulierung über das Protokoll vorgenommen werde.
Es werde jedoch keine separate Vorlage erstellt werden, so Allgemeiner Vertreter Gottheil.
Der Haupt- und Finanzausschuss fasste abschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: