Bürgermeister Gottheil berichtet, dass auch er überrascht gewesen sei über die heutige Pressemitteilung, wonach die Gemeinde Rosendahl im Zuge des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes NRW in 2020 rd. 195.000 € erhalten werde. Damit soll ein Ausgleich für das zum Teil coronabedingte Wegbrechen der Gewerbesteuereinnahmen geschaffen werden. Erst am heutigen Tag habe er den offiziellen Bescheid erhalten. Die Zuwendung werde zum 14.12.2020 ausgezahlt. Dies führe zu einem besseren Jahresergebnis 2020.

 

Er freue sich über die finanzielle Entlastung, kritisiere jedoch die Berechnungsgrundlagen. Es würden die Gewerbesteuereinnahmen der drei Vorjahre zugrunde gelegt, was für Rosendahl bedeute, dass ein einmaliger positiver Effekt im Jahr 2020, der zeitversetzt in den Haushalt eingeflossen sei, das Zuwendungsergebnis für Rosendahl wesentlich vermindert habe. Er hätte es für weitaus gerechter gehalten, wenn die Einkommenssteuerergebnisse als Berechnungsgrundlage herangezogen worden wären, weil diese nicht solchen massiven Schwankungen unterlägen. Rosendahl erhalte nunmehr überhaupt nur eine Ausgleichszahlung, weil die von Bund und Land NRW zur Verfügung gestellte Summe von 2,7 Mrd. € für tatsächliche Gewerbesteuerausfälle nicht benötigt werde und Kommunen einen Anteil von den nicht verbrauchten Mitteln in einer Größenordnung von 370  Mio. € erhielten.