Es wird beschlossen, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlee“ im Ortsteil Holtwick im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/838 in Anlage IV beigefügten Bebauungsplanentwurf mit Begründung durchzuführen.

 

Es wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/838 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, wie es sein könne, dass durch den Kreis Coesfeld als Genehmigungsbehörde einer Bebauung über die Grundstücksgrenzen hinaus zugestimmt worden sei. 

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass sich die Bebauung im entsprechenden Baufeld befinde und deshalb genehmigt werden konnte. Abweichungen von ursprünglich angedachten Grundstücksgrenzen seien nicht Gegenstand des Bauantragsverfahrens gewesen.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass die in den Planunterlagen dargestellte schwarze Linie keine Grenzlinie darstelle. Bei dem Bauvorhaben werden die entsprechenden Abstände eingehalten.

 

Ausschussmitglied Branse möchte wissen, ob eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung vorliege und eine Bauverpflichtung auferlegt worden sei.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die Kosten der Planung getragen werden und durch die Maßnahme nur ein „Glattziehen“ der entsprechenden Grundstücke erfolgen solle. Für das freie Grundstück sei ein Interessent vorhanden und eine Bauverpflichtung liege nicht vor.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: