Es wird beschlossen, das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Hiddings Esch“ im Ortsteil Osterwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/839 in Anlage II beigefügten Bebauungsplanentwurf mit nachträglich vorgelegter Begründung durchzuführen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/839 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Meinert möchte wissen, ob explizit eine Ausweisung des Grundstückes in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen – Kindertagesstätte“ erfolgen müsse oder eine Ausweisung offener gehalten werden könne z.B. für eine eventuelle Wohnbebauung.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass dieses Thema mit dem Planungsbüro diskutiert worden sei. Dieses habe aber, mit Hinweis auf die umliegende Bebauung, dazu geraten, für das Grundstück die Ausweisung mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen – Kindertagesstätte“ festzusetzen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: