Es wird beschlossen, das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Hiddings Esch“ im Ortsteil Osterwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/839 in Anlage II beigefügten Bebauungsplanentwurf mit nachträglich vorgelegter Begründung durchzuführen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/839, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung im Fachausschuss ein.

 

Ratsmitglied Branse möchte wissen, ob schon Reaktionen aus der Bürgerschaft zu der Maßnahme bekannt seien, da es ja bekanntlich in einem vergleichbaren Fall früher fast schon einmal einen Bürgerentscheid bei einer ähnlichen Maßnahme (Jugendhaus) gegeben habe.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass bisher noch keine Reaktionen aus der Bürgerschaft zu der Maßnahme bekannt seien.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: