Beschluss: geändert beschlossen

Den in den Anlagen I bis XIV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Dem vorgelegten Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 31.03.2020 wird zugestimmt.            

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage XV aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben und die in den Sitzungen vorgelegten Stellungnahmen keine Bedenken beinhalten.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass in den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (öffentliche Auslegung) und § 4a BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB (erneute öffentliche Auslegung) aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen wurden.         

Der als Anlage XVI zur Sitzungsvorlage Nr. IX/836 beigefügte Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Höpinger Straße“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/836, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung im Fachausschuss ein.

 

Fraktionsvorsitzender Weber geht auf den Punkt 6.2 – Altlasten ein. Er möchte wissen, ob er es richtig verstanden habe, dass dieser Bereich nicht involviert sei und unangetastet bleibe, da es sich wohl um eine Vermutungsfläche handele. Er möchte wissen, ob es einen Plan zu den Vermutungsflächen gebe und dieser eingesehen werden könne.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass sich Altlasten auf dem Grundstück der Deutschen Bahn befänden und diese Fläche nicht veräußert werde. Die Deutsche Bahn stelle Überlegungen an, die entsprechenden Flächen eventuell wieder zu reaktivieren. Ein Plan mit Vermutungsflächen könne beim Kreis Coesfeld digital von jedem/r Bürger/in eingesehen werden.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: