Abschließend fasste der Ver- und Entsorgungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation wird für die Straßenreinigung mit Wirkung vom 01.01.2007 der Gebührensatz auf jährlich 1,29 € je Meter anrechenbarer Frontmeterlänge festgesetzt.

 

Der auf die Interessen der Allgemeinheit entfallende Anteil an der Straßenreinigung wird in Höhe von 10 v.H. festgesetzt.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Fedder, warum die gebührenrelevante Reinigungslänge nicht mit der tatsächlichen Reinigungslänge der Fa. Alba übereinstimme, wies Fachbereichsleiter Isfort darauf hin, dass im Rahmen der Gebührenkalkulation diejenigen Reinigungslängen unberücksichtigt blieben, wo eine Reinigungspflicht nicht bestehe, aber ein Interesse an der Sauberhaltung vorliege, wie z.B. bei mit Hochbord versehenen Straßenteilen außerhalb der Ortsdurchfahrten.