Der Rat der Gemeinde Rosendahl beschließt, die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im und für den Zeitraum vom 01. bis 30. April 2020 auszusetzen. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/841 und gibt Erläuterungen, dass
auf Elternbeiträge verzichtet werden solle.
Ratsmitglied Branse
geht auf die Vorlage ein und äußert, dass er die Formulierung der
Sitzungsvorlage befremdlich und überflüssig finde. Seiner Meinung nach könne
Bürgermeister Gottheil den Verzicht im Rahmen seiner Befugnisse bis 15.000 €
alleine verfügen und habe nur aufgrund der Öffentlichkeitswirksamkeit und der
Herausstellung seiner Person diesen Weg gewählt.
Bürgermeister
Gottheil weist diesen Vorwurf kurz und knapp von sich, geht jedoch nicht im
Detail auf den Wortbeitrag von Ratsmitglied Branse ein.
Ratsmitglied
Lembeck möchte wissen, ob ein Verzicht auf Elternbeiträge für Mai 2020 nicht
auch direkt mit beschlossen werden könne und somit eine Erweiterung des
Beschlussvorschlages erfolgen könne.
Bürgermeister
Gottheil teilt mit, dass nach einer Telefonkonferenz der Bürgermeistern/innen
aus dem Münsterland mit Frau Ministerin Scharrenbach sowie einer weiteren
Telefonkonferenz mit Herrn Landrat Schulze Pellengahr und den 11
kreisangehörigen Bürgermeistern/innen bis Dienstag nach Ostern gewartet werden
solle, bis eine Entscheidung, was weiter passieren werde, getroffen werden
könne. Entsprechend solle aktuell noch kein Vorratsbeschluss gefasst werden, da
dies bei der Landesregierung NRW nicht positiv bzw. als falsches Signal
aufgenommen werden könne. In dem vorgenommenen Gespräch sei auch die Einführung
eines finanziellen Rettungsschirms für die NRW-Kommunen angesprochen worden.
Fraktionsvorsitzender
Weber möchte wissen, ob bei der Belegschaft der OGS Kurzarbeit erfolge und wenn
ja, ob eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes erfolgen könne.
Bürgermeister
Gottheil führt aus, dass ein gewisses Betreuungsangebot an der OGS, auch
aufgrund der Unabkömmlichkeit von Eltern, angeboten werde, Dies nun auch nur
für ein unabkömmliches Elternteil. Mehrere Kinder seien dadurch in den
Betreuungsbedarf gekommen. Zur Eruierung des Bedarfs könne eine Abfrage bei der
OGS erfolgen.
Ratsmitglied
Rahsing teilt mit, dass ein Kurzarbeitergeld auf der Grundlage anhängiger
Tarifverhandlungen über den Schulzweckverband ggf. auf 100 % aufgestockt werden
solle.
Bürgermeister
Gottheil führt aus, dass die Thematik „Kurzarbeitergeld“ auch bei der
Musikschule ein Thema sei. Dort sei auch eine Bezahlung und ein eventuelles
Kurzarbeitergeld zu klären. Für den öffentlichen Dienst solle eine
entsprechende Vereinbarung dahingehend geschaffen werden, dass eine Aufstockung
auf 85 – 90 % des Kurzarbeitergeldes erfolgen könne. Momentan werde der Lohn an
der Musikschule, bei einem kostenfreien Angebot der Musikschule, für die
festangestellten Kräfte wie bisher ausgezahlt. Für Honorarkräfte, die aktuell
keinen Unterricht erteilen, werde dies nicht praktiziert.
Fraktionsvorsitzender
Weber spricht sich gegen eine Aufstockung der Vergütung für TVöD-Bedienstete
auf 100 % aus, da dies nicht nur im Bereich des persönlichen Ansehens, sondern
auch darüber hinaus fatale Folgen für den Staat haben und Synergieeffekte nach
sich ziehen könne.
Ratsmitglied
Lethmate spricht sich dafür aus, dass keine Elternbeiträge für den Monat April
erhoben werden, da kein wirkliches Angebot als Gegenleistung erbracht werden
könne.
Bürgermeister
Gottheil teilt mit, dass eine effektive Schließzeit, z.B. Ferienzeiten, den
Eltern nach dem Satzungswortlaut nicht das Recht gebe, eine
Beitragszahlung generell zu versagen.
Der Verzicht auf Elternbeiträge für OGS und Schule von 8 bis 1 für den Monat
April bewege sich im überschaubaren Bereich.
Ein Verzicht auf
Kindergartenbeiträge werde sich bei ca. 45.000 € pro Monat bewegen. Dies werde
aber über das Kreisjugendamt über die Jugendamtsumlageabrechnung 2020 geregelt.
Der finanzielle Nachteil für Rosendahl wird jedoch in etwa bei dem vg. Betrag
pro Monat liegen. Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse bzw. Sachverhalte könne eine
neuerliche Beratung erfolgen oder auch eine Dringlichkeitsentscheidung für die
Zeit ab Mai 2020 getroffen werden.
Ratsmitglied Hemker
möchte wissen, wie die Formulierung 8 bis 1 zu verstehen sei und ob am Standort
in Legden identisch gehandelt werde.
Bürgermeister
Gottheil führt aus, dass die Formulierung „8 bis 1“ dahingehend zu verstehen
sei, dass eine Betreuung von 08.00 Uhr – 13.00 Uhr erfolge und beide
Betreuungsformen lediglich Angebote an den Rosendahler Grundschulen seien und
somit Legden als Standort der Sekundarschule von dem Beschlussvorschlag nicht
betroffen sei. Legden müsse für seine Betreuungsangebote in der Grundschule
eine eigene Regelung treffen.
Ratsmitglied
Deitert möchte wissen, wie mit den Kosten für die Notbetreuung umgegangen
werde.
Bürgermeister
Gottheil teilt mit, dass dieses durch die Landesregierung noch nicht
abschließend geklärt worden sei.
Es erfolgen keine
weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: