Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat der Gemeinde Rosendahl beschließt, die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im und für den Zeitraum vom 01. bis 30. April 2020 auszusetzen. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.


Abstimmungsergebnis:                 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/841 und gibt Erläuterungen, dass auf Elternbeiträge verzichtet werden solle.

 

Ratsmitglied Branse geht auf die Vorlage ein und äußert, dass er die Formulierung der Sitzungsvorlage befremdlich und überflüssig finde. Seiner Meinung nach könne Bürgermeister Gottheil den Verzicht im Rahmen seiner Befugnisse bis 15.000 € alleine verfügen und habe nur aufgrund der Öffentlichkeitswirksamkeit und der Herausstellung seiner Person diesen Weg gewählt.

 

Bürgermeister Gottheil weist diesen Vorwurf kurz und knapp von sich, geht jedoch nicht im Detail auf den Wortbeitrag von Ratsmitglied Branse ein.

 

Ratsmitglied Lembeck möchte wissen, ob ein Verzicht auf Elternbeiträge für Mai 2020 nicht auch direkt mit beschlossen werden könne und somit eine Erweiterung des Beschlussvorschlages erfolgen könne.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass nach einer Telefonkonferenz der Bürgermeistern/innen aus dem Münsterland mit Frau Ministerin Scharrenbach sowie einer weiteren Telefonkonferenz mit Herrn Landrat Schulze Pellengahr und den 11 kreisangehörigen Bürgermeistern/innen bis Dienstag nach Ostern gewartet werden solle, bis eine Entscheidung, was weiter passieren werde, getroffen werden könne. Entsprechend solle aktuell noch kein Vorratsbeschluss gefasst werden, da dies bei der Landesregierung NRW nicht positiv bzw. als falsches Signal aufgenommen werden könne. In dem vorgenommenen Gespräch sei auch die Einführung eines finanziellen Rettungsschirms für die NRW-Kommunen angesprochen worden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber möchte wissen, ob bei der Belegschaft der OGS Kurzarbeit erfolge und wenn ja, ob eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes erfolgen könne.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass ein gewisses Betreuungsangebot an der OGS, auch aufgrund der Unabkömmlichkeit von Eltern, angeboten werde, Dies nun auch nur für ein unabkömmliches Elternteil. Mehrere Kinder seien dadurch in den Betreuungsbedarf gekommen. Zur Eruierung des Bedarfs könne eine Abfrage bei der OGS erfolgen.

 

Ratsmitglied Rahsing teilt mit, dass ein Kurzarbeitergeld auf der Grundlage anhängiger Tarifverhandlungen über den Schulzweckverband ggf. auf 100 % aufgestockt werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Thematik „Kurzarbeitergeld“ auch bei der Musikschule ein Thema sei. Dort sei auch eine Bezahlung und ein eventuelles Kurzarbeitergeld zu klären. Für den öffentlichen Dienst solle eine entsprechende Vereinbarung dahingehend geschaffen werden, dass eine Aufstockung auf 85 – 90 % des Kurzarbeitergeldes erfolgen könne. Momentan werde der Lohn an der Musikschule, bei einem kostenfreien Angebot der Musikschule, für die festangestellten Kräfte wie bisher ausgezahlt. Für Honorarkräfte, die aktuell keinen Unterricht erteilen, werde dies nicht praktiziert.

 

Fraktionsvorsitzender Weber spricht sich gegen eine Aufstockung der Vergütung für TVöD-Bedienstete auf 100 % aus, da dies nicht nur im Bereich des persönlichen Ansehens, sondern auch darüber hinaus fatale Folgen für den Staat haben und Synergieeffekte nach sich ziehen könne.

 

Ratsmitglied Lethmate spricht sich dafür aus, dass keine Elternbeiträge für den Monat April erhoben werden, da kein wirkliches Angebot als Gegenleistung erbracht werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass eine effektive Schließzeit, z.B. Ferienzeiten, den Eltern nach dem Satzungswortlaut nicht das Recht gebe, eine Beitragszahlung  generell zu versagen. Der Verzicht auf Elternbeiträge für OGS und Schule von 8 bis 1 für den Monat April bewege sich im überschaubaren Bereich.

 

Ein Verzicht auf Kindergartenbeiträge werde sich bei ca. 45.000 € pro Monat bewegen. Dies werde aber über das Kreisjugendamt über die Jugendamtsumlageabrechnung 2020 geregelt. Der finanzielle Nachteil für Rosendahl wird jedoch in etwa bei dem vg. Betrag pro Monat liegen. Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse bzw. Sachverhalte könne eine neuerliche Beratung erfolgen oder auch eine Dringlichkeitsentscheidung für die Zeit ab Mai 2020 getroffen werden.

 

Ratsmitglied Hemker möchte wissen, wie die Formulierung 8 bis 1 zu verstehen sei und ob am Standort in Legden identisch gehandelt werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Formulierung „8 bis 1“ dahingehend zu verstehen sei, dass eine Betreuung von 08.00 Uhr – 13.00 Uhr erfolge und beide Betreuungsformen lediglich Angebote an den Rosendahler Grundschulen seien und somit Legden als Standort der Sekundarschule von dem Beschlussvorschlag nicht betroffen sei. Legden müsse für seine Betreuungsangebote in der Grundschule eine eigene Regelung treffen.

 

Ratsmitglied Deitert möchte wissen, wie mit den Kosten für die Notbetreuung umgegangen werde.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass dieses durch die Landesregierung noch nicht abschließend geklärt worden sei.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: