Den in den Anlagen I bis III der Sitzungsvorlage Nr. IX/842 beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.

 

Dem nachträglich vorgelegten Beschlussvorschlag zur Stellungnahme eines Einwenders vom 27.04.2020 wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage IV beigefügten Stellungnahmen und die in den Sitzungen nachträglich vorgelegten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken beinhalten.

 

Der Planungsstand wird bestätigt.

 

Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. IX/842 in Anlage V beigefügten Planentwurf zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Hiddings Esch“ im Ortsteil Osterwick mit ergänzter Begründung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:                 24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/842, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung im Fachausschuss (Planungs-, Bau- und Umweltausschuss) ein. Es sei im maßgeblichen Bereich erst im vergangenen Jahr eine Verkehrszählung mit dem Ergebnis durchgeführt worden, dass das Verkehrsaufkommen zur Hauptverkehrszeit zwischen 18 und 67 Fahrzeuge betrage und somit Verkehrsabflussmöglichkeiten ausreichend dimensioniert seien. Dieses solle dem Einwender schriftlich durch die Verwaltung mitgeteilt werden.

 

Ratsmitglied Branse moniert, dass der tatsächlich vorhandene Verkehr nicht mit betrachtet worden sei und er sich deshalb bei der Stimmabgabe zu dem Beschlussvorschlag enthalten werde.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb macht deutlich, dass sich die Planung erst auf der Ebene der Bauleitplanung befinde. Die tatsächlichen Gegebenheiten zu dem Zufahrtsbereich und zu den Stellplätzen seien noch gar nicht bekannt. Bei Vorliegen von Ergebnissen werde die Nachbarschaft entsprechend informiert.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass konstruktiv mit dem Investor zusammen gearbeitet werden solle. Zu dem Vorhaben werde aktuell ein Teilnehmerwettbewerb durchgeführt, damit der Rat der Gemeinde Rosendahl noch vor der Sommerpause über einen möglichen Entwurf entscheiden könne. Die Frist zu Einreichung von Bewerberunterlagen laufe bis zum 01. Juni 2020. Danach werden wohl Erkenntnisse zu möglichen Stellplätzen, sicherlich mit einer nicht über Gebühr hohen Verkehrsbelastung, ersichtlich werden.

 

Ratsmitglied Eimers möchte wissen, wie die Begrifflichkeit „über Gebühr“ zu verstehen sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass eine normale Belastung bei einem Verkehrsaufkommen auf innerstädtischen bzw. gemeindlichen Straßen von 400 bis 800 Fahrzeugen/Stunde ausgehe.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass nach Aufnahme des Kita-Betriebs von einem höheren Verkehrsaufkommen ausgegangen werde, dieses sich aber wohl nicht gravierend auswirken werde.

 

Ratsmitglied Schulze Baek möchte wissen, ob Alternativen zur beschriebenen Verkehrsführung bekannt seien.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass eine Möglichkeit über das gemeindliche Grundstück des alten Bauhofes zwar angedacht gewesen, aber verworfen worden sei, um einer künftigen möglichen Bebauung nicht hinderlich zu sein.

 

Ratsmitglied Branse sieht eine mögliche Neunutzung des gemeindlichen Grundstückes „Bauhof“ weiterhin für möglich.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass durch den Planer darauf hingewiesen worden sei, wie der Beschlussvorschlag – auch hinsichtlich der Abwägung bzgl. der eingegangenen Einwendung eines Anliegers - gefasst werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass im anschließenden Verfahren weiterhin Einwendungen durch Anwohner möglich seien.

 

Ratsmitglied Lethmate teilt mit, dass durch die CDU-Fraktion ein alternatives Erschließungskonzept gewünscht werde. Hierbei solle der Abfluss des Verkehrsaufkommens, unter Einbeziehung der Hauptstraße, betrachtet werden. Eine Nichtnutzung des gemeindlichen Grundstückes „Bauhof“ könne bei den Anwohnern Unverständnis erzeugen. Ratsmitglied Lethmate fragt an, welche Möglichkeiten im Bauleitverfahren vorgeschrieben werden könnten.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass ein Verkehrsaufkommen theoretisch im  Bauleitplanverfahren vorgeschrieben werden könne, welches aber möglichst mit einem möglichen Investor abgesprochen sein sollte. Es werde die Umsetzung eines Konzeptes angestrebt, welches auch den Bürgern gerecht werde.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass verschiedene Möglichkeiten durch einen Investor ausgearbeitet werden könnten, da das Baufeld entsprechend groß geplant worden sei. Das Grundstück des alten Bauhofes solle für künftige Maßnahmen frei gehalten werden. Am 18. Juni 2020 könne mit den Investoren bzw. deren Planern ein mögliches Gespräch zur An- und Abfahrtsituation gesucht werden.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, was gegen eine Involvierung des gemeindlichen Grundstücks „Bauhof“ in die Maßnahme spreche.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass eine künftige Nutzung des Grundstücks „Bauhof“ nicht bekannt sei und es deshalb das ohnehin großzügig gefasste Baufeld für den Kita-Bau nicht noch größer gefasst werden solle.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: