1.
Der Rat
der Gemeinde Rosendahl beschließt, die Erhebung von Elternbeiträgen auf
Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß §
9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und
Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und
Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im und für den Zeitraum vom 01. bis
31.05.2020 auszusetzen. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum
eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
2. Vorbehaltlich einer für den Monat Juni 2020 bei ggf. weiterhin nicht möglicher Regelbetreuung identisch vereinbarter Regelung zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden zur jeweils hälftigen Finanzierung des Einnahmeausfalls durch das Land NRW und die Kommunen wird für den Zeitraum vom 01. bis 30.06.2020 eine weitere Aussetzung der unter Punkt 1 genannten Beiträge für die Rosendahler Eltern beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/849,
gibt Erläuterungen und ergänzt, dass zukünftig bei einer Inanspruchnahme der
Notbetreuung auch darüber beraten werden müsse, ob dann auch Elternbeiträge
entrichtet werden sollten.
Ratsmitglied Branse führt aus, dass die Elternbeiträge mittels Satzung erhoben werden. Entsprechend solle die vorhandene Satzung auf künftige Ausnahmetatbestände angepasst werden. Dies sollen in der Satzung festgeschrieben werden.
Fraktionsvorsitzender Weber möchte wissen, ob eine Satzungsänderung vorgesehen sei.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass eine Satzungsänderung aktuell nicht geplant sei. Im Gleichklang mit den anderen Kommunen im Kreis Coesfeld solle zukünftig eventuell die Satzung angepasst werden. Der Städte- und Gemeindebund NRW könnte dazu eine Anpassung des Wortlauts durch Formulierung einer Mustersatzung liefern. Bis dahin solle wie vorgeschlagen vorgegangen werden und weiterhin die Situation betrachtet werden.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: