Ausschussmitglied Steindorf geht auf den Leserbrief in der Allgemeinen Zeitung vom 28. April 2020 von Ausschussmitglied Branse ein. In diesem werde sowohl dem Bürgermeister der Gemeinde Rosendahl, dem Rat der Gemeinde Rosendahl als auch der CDU-Fraktion illegales Handeln in Bezug auf Windenergieanlagen unterstellt. Dieser Unterstellung widerspricht Ausschussmitglied Steindorf auf das Schärfste. In der Sitzung des Rates vom 25. Mai 2016 (RAT/IX/19) sei mehrheitlich die Ermächtigung an die Verwaltung ausgesprochen worden, sowohl bei bestehenden wie auch künftigen Bauanträgen zur Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl, die den bisherigen gemeindlichen Planungen zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung entsprechen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Es solle geprüft werden, was gegen solche Unterstellungen vorgenommen werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass über mögliche künftige Windenergieanlagen in Oberdarfeld berichtet worden sei. Es sei der Verwaltung bekannt, dass in Oberdarfeld Windenergieanlagen angesiedelt werden sollen. Es sei durch den Rat der Gemeinde Rosendahl dahingehend eine Vereinbarung mit der Verwaltung, aufgrund keines gültigen Flächennutzungsplanes, getroffen worden, dass für Windenergieanlagen in Vorrangzonen das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden solle. Bei den geplanten Anlagen in Oberdarfeld sei dies aber nicht der Fall, da sich selbige nicht in einer Vorrangzone befänden. Entsprechend müsse bei der Vorlage eines Antrages zur Errichtung einer Windenergieanlage in Oberdarfeld durch den Rat der Gemeinde Rosendahl eine Beratung durchgeführt und eine Entscheidung getroffen werden. Es werde der Prüfauftrag bezüglich rechtlicher Schritte mitgenommen, wie mit gemachten Unterstellungen umgegangen werde.