Sitzung: 07.05.2020 Rat
Bürgermeister Gottheilt teilt mit, dass nach Signalen aus dem Bundesfinanzministerium voraussichtlich eine Verlängerung bis zur zwingenden Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz bis zum 31.12.2022 möglich sein werde.
Sitzung: 07.05.2020 Rat
Bürgermeister Gottheilt teilt mit, dass nach Signalen aus dem Bundesfinanzministerium voraussichtlich eine Verlängerung bis zur zwingenden Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz bis zum 31.12.2022 möglich sein werde.