Ratsmitglied Lembeck geht auf die Einwendungen von Bürgern zu Maßnahmen ein. Bei einer Anonymisierung der Unterlagen könne kein Zusammenhang einer tatsächlichen Betroffenheit eines Bürgers durch eine Maßnahme ermittelt werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass die Verfahrensweisen bei den Kommunen unterschiedlich seien.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass eine Nachfrage zum Einverständnis zur Bekanntgabe der Personalien bei den betreffenden Bürgern wohl erfolgen könne. Weiterhin seien die gesetzlichen Vorgaben zur Freigabe von personenbezogenen Daten zu beachten.

 

Ratsmitglied Branse teilt mit, dass er eine Anonymisierung bevorzuge, um keinen Zusammenhang herstellen zu können und eine Voreingenommenheit zu vermeiden.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass das Ausmaß einer Bekanntgabe von personenbezogenen Daten zunächst ermittelt werden müsse.

 

Ratsmitglied Lembeck geht auf die anonymisierten Einwendungen zu Windenergieanlagen ein. Hierbei sei im seinerzeitigen FNP-Beratungsverfahren nicht ersichtlich gewesen, ob die einwendenden Personen tatsächlich durch eine Wundenergieanlage betroffen seien.