Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage I beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken beinhalten.


Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen wurden. 

Der als Anlage II zur Sitzungsvorlage Nr. IX/853 beigefügte Plan mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlee“ im Ortsteil Holtwick im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/853 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob das gemeindliche Grundstück zum jetzigen oder zu einem späteren Zeitpunkt überplant werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass ursprünglich ein kurzer Verbindungsweg zwischen dem Baugebiet und dem Waldweg angedacht gewesen sei, dieser aber in der Bauleitplanung nicht berücksichtigt worden sei. Sowohl der Vorhabenträger als auch der Nachbar seien bereit, den betreffenden Geländestreifen zu erwerben. Sollte der Streifen auf Dauer als Fußweg ausgebaut werden, so sei die Baustraße von 5 m auf 3 m zurückzubauen und dann mit einer Asphalt-, wassergebundenen Deckschicht oder per Pflasterung zu ertüchtigen. Ein angrenzender Grundstückseigentümer habe Interesse am Erwerb der gemeindlichen Fläche geäußert. In einem persönlichen Gespräch mit der Verwaltung sei eine Übereinkunft dahingehend erzielt worden, dass im Zuge des anhängigen Endausbaus die Baustraße auf die Breite von 3 m zurückgebaut und zunächst nur mit Schotterung als Verbindungsweg hergerichtet werde. In ein paar Jahren werde dann vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Wegenutzung entschieden, ob der Verbindungsweg langfristig erhalten bleibe oder ob dieser ggf. aufgegeben und eine Veräußerung der gemeindlichen Fläche an den Interessenten erfolgen könne.

 

Ausschussmitglied Weber teilt mit, dass in der interfraktionelle Runde Gespräche über eine Funktion der Aufrechterhaltung des Fußweges geführt worden seien. Er fragt an, wie breit ein Fußweg mindestens sein müsse.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass die Fußwege in der Gemeinde derzeit so geplant werden, dass sie mit Rettungsfahrzeugen befahren werden können (3 m). Für einen reinen Fußweg sei aber wohl eine Breite von 2,5 m ausreichend.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: