Den in den Anlagen I bis V beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VI beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken beinhalten.


Es wird zur Kenntnis genommen, dass in dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen wurden.     

Der als Anlage VII zur Sitzungsvorlage Nr. IX/855 beigefügte Plan mit Begründung zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Hiddings Esch“ im Ortsteil Osterwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/855 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Branse führt aus, dass die Standortfrage entschieden sei und die vorliegende Einwendung zurückgewiesen und insoweit auf das spätere Baugenehmigungsverfahren verwiesen werde. Er gehe davon aus, dass dies durch den Einwender nicht nachvollzogen werden könne, weil dem Einspruch nicht stattgegeben werde.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass sich ein Verkehrsplanungsbüro die Situation bezüglich der Bauleitplanung angeschaut habe. Bezüglich der Bauleitplanung werde gesagt, dass die vorhandene Straße den Verkehr ohne weiteres aufnehmen könne und ein entsprechender Lösungsvorschlag erarbeitet werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass dem Verkehrsplanungsbüro entsprechende Pläne von Investoren, die dem Ausschuss am morgigen Abend in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt werden sollen, vorgelegt worden seien. Dementsprechend habe es eine konkrete Betrachtung mit der entsprechenden Aussage gegeben, dass die betreffende Straße für den Verkehr ausreichend dimensioniert sei. Entsprechend solle der Rat der Gemeinde Rosendahl in der kommenden Sitzung über einen Vorschlag abstimmen.

 

Ausschussmitglied Espelkott geht auf die Wasserzuleitung der Liegenschaft Nr. 6 ein und möchte wissen, ob eine Umlegung oder eine Erschließung von der anderen Seite erfolgen solle.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass dem Versorger bekannt sei, dass eine Umleitung der Versorgungsleitung erfolgen müsse.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: