Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von „Gewerbliche Baufläche“ im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/860 als Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/860 und gibt Erläuterungen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert die derzeitige Situation. Der Betreiber des „Grünen Warenhauses“ beabsichtige mit Ausnahme des Warenhauses selbst eine Verlagerung der übrigen Betriebsteile zur südöstlichen Seite der Bahnhofstraße. Auf der Fläche zwischen dem „Grünen Warenhaus“ und den Bahnschienen solle ein Park-and-Ride-Parkplatz angelegt werden. Ebenso sei eine Unterstellhalle für Fahrräder und eine E-Lade-Station angedacht. Sinnvoll bzw. notwendig werde dieses Vorhaben alleine schon deshalb, weil die Amprion GmbH ein zweites Bahngleis anlegen wolle und somit die bestehenden Parkplätze für Bahnreisende entfallen. Im Anschluss an die Verlegung des Betriebes können dann auch Grundstücke im Norden des Betriebes vom Mischgebiet in Wohngebiet umgewandelt werden.

 

Ausschussmitglied Espelkott weist darauf hin, dass der Flächennutzungsplan für die Wohnbebauung im Südosten der Bahnhofstraße, östlich angrenzend an die jetzige gewerbliche Fläche, Mischgebiet vorsehe. Er erkundigt sich, ob diesbezüglich auf Immissionswerte geachtet werden müsse. Zum Grenzgebiet des Betriebes sollte ursprünglich eine Schallschutzwand errichtet werden. Er möchte wissen, ob dieses noch weiterhin Bestand habe.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass die Immissionsschutzwerte in der Bauleitplanung berücksichtigt werden müssen. Der Flächennutzungsplan habe hier keine Außenwirkung. Die Grundstücke lägen im Außenbereich. Dort seien aber auch die Lärmimmissionen eines Mischgebietes anzunehmen.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, warum der Lagerplatz westlich der Bahn nicht in die Innenbereichssatzung einbezogen wurde. Er spricht sich insgesamt im Sinne Holtwicks für die Maßnahme aus.

 

Ausschussmitglied Hemker geht auf die Tankstelle und die Düngehalle ein und möchte wissen, ob er es richtig verstanden habe, dass diese verlegt werden sollen.

 

Dies wird durch Fachbereichsleiterin Brodkorb bestätigt und dahingehendergänzt, dass ein Bürogebäude neu errichtet werden solle und jegliche Liegenschaften bis auf das „Grüne Warenhaus“ verlegt werden sollen.

 

Ausschussmitglied Branse teilt mit, dass ihn diese Maßnahme in keinster Weise interessiere, da dadurch der Außenbereich von Holtwick erweitert werden solle und dies dem Gedanken der Innenbereichsverdichtung entgegenstehe. Er plädiere dafür, dass außen liegende Grundstücke nicht dem Innenbereich zugeordnet werden sollen. Entsprechend halte er diese Maßnahme nicht für angebracht.

 

Ausschussmitglied Espelkott geht auf die Zusammenfassung der verschiedenen Belange ein und wünscht, dass eine separate und zeitlich getrennte Ausweisung der einzelnen Belange erfolgen solle.

 

Bürgermeister Gottheil entgegnet, dass Gespräche mit dem Vorhabenträger, dem Planungsbüro und dem Kreis Coesfeld geführt worden seien und aufgrund der Zeitschiene die einzelnen Maßnahmen zusammen behandelt werden sollen.

 

Ausschussmitglied Branse stellt klar, dass er keinen zeitlichen Aspekt gegeben sehe und deshalb die einzelnen Belange gegeneinander abgewogen werden müssten.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass es eine Abstimmung der Regionalplanung der Bezirksregierung gegeben habe. Jede Kommunen müsse zukünftig festlegen, wie sich Gebiete unter Ausschöpfung von Potenzialflächen entwickeln können.

 

Ausschussmitglied Branse argumentiert, dass aufgrund der Presseveröffentlichung eine Entscheidung, ohne eine Bürgerbeteiligung, getroffen worden sei. Auch solle eine Planung, aufgrund keines kompletten Flächennutzungsplanes, auf die Zukunft ausgerichtet sein.

 

Ausschussmitglied Weber macht deutlich, dass entgegen der Aussage von Ausschussmitglied Branse die Bürger weiterhin die Möglichkeit hätten, sich zu der Planung zu äußern.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass es in Bezug auf die Regionalplanung Vorgaben gebe, wie z.B. Trennung von Straßen und Bahnlinien, die nicht überschritten werden dürften. Zukünftig sei dies nicht mehr gegeben. Die Änderung eines Flächennutzungsplanes werde öffentlich bekanntgemacht und eine Bürgerbeteiligung sei selbstverständlich gewünscht.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass er es begrüße, dass der Betrieb auf die Fläche südöstlich der Bahnhofstraße zusammengelegt werden solle und dies wohl von Interesse sei, um dann freie Flächen anderweitig zu nutzen. Dies halte er im Sinne von Holtwick für sinnvoll.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: