Sitzung: 21.12.2006 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VII/447
Ziffer 2 (Familienförderung) der zum 01. Juli 2006 geltenden Vermarktungsbedingungen erhält mit sofortiger Wirkung folgende Fassung:
“Für
Familien mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr wird je Kind ein Kaufpreisnachlass
von 2.500 € gewährt. Für Kinder, die innerhalb von 5 Jahren nach
Kaufvertragsabschluss geboren werden, ist der Preisnachlass ebenfalls
anzuwenden; der Kaufpreisanteil wird auf Antrag erstattet. Voraussetzung für
eine einmalige Förderung je Kind ist jedoch, dass der Grundstückserwerber und
die geförderten Kinder das geförderte Kaufgrundstück nach Bebauung bewohnen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Fraktionsvorsitzender Reints erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass mit dieser Regelung mehr Gerechtigkeit erreicht werden könne.
Der Rat folgte sodann dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: