Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Ziffer 2 (Familienförderung) der zum 01. Juli 2006 geltenden Vermarktungsbedingungen erhält mit sofortiger Wirkung folgende Fassung:

 

“Für Familien mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr wird je Kind ein Kaufpreisnachlass von 2.500 € gewährt. Für Kinder, die innerhalb von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss geboren werden, ist der Preisnachlass ebenfalls anzuwenden; der Kaufpreisanteil wird auf Antrag erstattet. Voraussetzung für eine einmalige Förderung je Kind ist jedoch, dass der Grundstückserwerber und die geförderten Kinder das geförderte Kaufgrundstück nach Bebauung bewohnen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Fraktionsvorsitzender Reints erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass mit dieser Regelung mehr Gerechtigkeit erreicht werden könne.

 

Der Rat folgte sodann dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: