Beschluss: ungeändert beschlossen

Den in den Anlagen I bis XVIII der Sitzungsvorlage Nr. IX/856 beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.          

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage XIX aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Bedenken vorgetragen haben.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgetragen wurden.             


Der Planungsstand wird bestätigt.          

Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. IX/856 in Anlage XXXIII beigefügten geänderten Planentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Geflügelhaltung Ludgerusweg“ im Ortsteil Osterwick mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen.
Beteiligt werden zudem die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/856 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Branse geht auf den bisherigen Verlauf der Beratungen und Beschlussfassungen zu dieser Maßnahme ein. Aufgrund eines fehlenden Beurteilungsspielraumes sei die Maßnahme zunächst aus raumordnungsrechtlichen Gründen nicht möglich gewesen. Er wundere sich, dass nun eine erneute Beratung und Beschlussfassung erfolgt und möchte wissen, warum eine zunächst rechtswidrige Maßnahme nun weiter fortgeführt werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass eine Änderung des Landesentwicklungsplanes vorgenommen worden sei und damit nunmehr die eventuelle Möglichkeit zur Realisierung der Maßnahme bestehe. Zur Vorgabe der Realisierung sei aber weiterhin der Abschluss des Durchführungsvertrages zur Planung und Erschließung des Vorhabens erforderlich. Aufgrund von letzten inhaltlichen und redaktionellen Anpassungen sei dieser Vertrag aber noch nicht unterschrieben worden. Mit dem Eingang von Stellungsnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müsse gerechnet werden. Bei einer Beschlussfassung des Bebauungsplanes solle eine Unterzeichnung des Vertrages erfolgen. In Gesprächen mit dem Kreis Coesfeld und dem Planungsbüro sei eine ordentliche Lösung zur Verlegung der Geflügelhaltung besprochen worden.

 

Ausschussmitglied Branse möchte wissen, welche Einwände aus dem Landesentwicklungsplan zunächst gegen die Maßnahme gesprochen hätten, die nunmehr entfallen seien.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass durch die Bezirksregierung Münster Einwände gegen die Maßnahme eingelegt worden seien und diese nun relativiert worden seien. Die Stellungnahme der Bezirksregierung Münster zu der Maßnahme könne auf Wunsch nachgereicht werden.

 

Ausschussmitglied Weber geht auf die geforderten Anpflanzungen ein und weist darauf hin, dass nicht alle aufgeführten Pflanzen geeignet seien. Entsprechend solle die vorhandene Liste mit dem Naturschutzbund abgestimmt werden. Vorgaben zu Anpflanzungen seien vielfältig vorhanden, jedoch seien frühere Anpflanzungen zum Teil nicht vorgenommen worden. Entsprechend werde eine Kontrolle der Richtigkeit der Anpflanzungen bezüglich dieser Maßnahme durch den Kreis Coesfeld erwartet und Verstöße seien durch den Kreis Coesfeld entsprechend zu ahnden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass dem Kreis Coesfeld der Bebauungsplan mit den entsprechend vorzunehmenden Anpflanzungen vorgelegt werde und bei Abnahme des Bauvorhabens entsprechend die Anpflanzungen kontrolliert werden. Eine separate Prüfung der Pflanzliste werde nicht im Einzelnen vorgenommen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt empfindet die Massentierhaltung an sich als eine schwierige Materie. Einerseits solle die jetzige Haltung im Ortskern schnellstmöglich verlegt werden, jedoch werde auch der neue Standort als zu nah am Ortskern angesehen. Es solle gewährleistet sein, dass bei einer Verlegung der Standort im Ortskern auch tatsächlich aufgegeben werde.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die Aufgabe des jetzigen Standortes zwingende Voraussetzung und daher Bestandteil des Durchführungsvertrages sei und die Aufgabe der Stallung im Ortskern binnen drei Jahren nach Verlegung der Geflügelhaltung eine Aufgabe des jetzigen Standortes erfolgen müsse.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: