Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sökelandweg“ im Ortsteil Darfeld im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/854 in Anlage II beigefügten Bebauungsplanentwurf mit Begründung durchzuführen.

 

Es wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/854 und gibt Erläuterungen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass der Bauherr plane, auf jedem Grundstück zwei Wohneinheiten zu schaffen. Daher solle eine Anpassung der Vorgaben vorgenommen werden.

 

Ausschussmitglied Branse geht auf den nicht mit eingezeichneten Fußweg zu der Straße „Zur Galle“ ein.

 

Hierzu teilt Fachbereichsleiterin Brodkorb mit, dass die Änderung sich nicht auf die zulässigen Wohneinheiten beziehe. Der angesprochene Fußweg grenze nicht direkt an den Planbereich an, so dass er hier nicht weiter berücksichtigt wurde.

 

Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob bei der Überplanung eines bebauten Grundstückes auch der Eigentümer beteiligt werde.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass der Eigentümer angeschrieben und beteiligt werde. Die vorgesehene Änderung halte sich im Rahmen der bisherigen Vorgaben.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt empfindet die Maßnahme im Sinne der Innenverdichtung als sinnvoll.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: