Beschluss: ungeändert beschlossen

Dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl für die Übertragung der Aufgabe zur Entscheidung über Befreiungen bei genehmigungsfreien Bauvorhaben nach § 69 Abs. 3 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/834 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Branse macht deutlich, dass die Bauleitplanung durch die Gemeinde wahrgenommen werde und bei genehmigungsfreien Bauvorhaben  sich entsprechend an die Gemeinde gewandt werde. Diese Befugnis soll nun an den Kreis übertragen werden. Für Bauwillige sei kaum zu durchschauen, an wen sich mit den Belangen gewandt werden müsse. Die bisherige Vorgehensweise sei wohl durchdacht und solle weiterhin Bestand haben und der Kreis Coesfeld solle nicht involviert werden. Er sehe in der Übertragung der Aufgabe zur Entscheidung über Befreiungen bei genehmigungsfreien Bauvorhaben keine Sinnhaftigkeit gegeben.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt widerspricht Ausschussmitglied Branse, da die Zuständigkeit bis 2019 beim Kreis Coesfeld angesiedelt gewesen sei und erst anschließend die Gemeinde entscheidungsbefugt sei. Entsprechend solle zur bisherigen Praxis mit dem Kreis Coesfeld zurückgekehrt werden.

 

Ausschussmitglied Branse beharrt darauf, dass aktuelle Gesetze einzuhalten seien und entsprechend nicht davon abgewichen werden solle. Eine Übertragung halte er nicht für sinnvoll.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck argumentiert, dass, wenn ein entsprechendes Bauamt bei der Gemeinde angesiedelt sei, eine Übertragung nicht erfolgen müsse. Hierzu seien jedoch die Schaffung der entsprechenden Infrastruktur und die Einstellung von weiterem Personal bei der Gemeindeverwaltung notwendig. Dieses sei nicht gegeben und da bei dem Kreis Coesfeld versierte Fachleute vorhanden seien, sei eine Übertragung sinnvoll und werde auch durch andere Kommunen vorgenommen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt spricht sich für eine Vergleichbarkeit bei den Maßnahmen aus. Deshalb solle die Übertragung erfolgen, um eine Gleichheit der Entscheidungen zu erreichen, dies natürlich im Rahmen der geltenden Gesetze.

 

Ausschussmitglied Branse bleibt dabei, dass er eine Übertragung nicht für sinnvoll hält und entsprechend in der Sitzung des Rates dagegen stimmen werde.


Ausschussmitglied Weber teilt mit, dass Pragmatismus vorhanden sei und der Kreis Coesfeld zumeist eine Entscheidung bei Maßnahmen treffe und nur wenige Belange tatsächlich durch die Gemeinde entschieden werden. Er spricht sich für die Sinnhaftigkeit einer Übertragung aus.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: