Dem in Anlage I beigefügten Beschlussvorschlag wird
zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage II
beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange keine Anregungen und Bedenken beinhalten.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen
zum Verfahren vorgetragen wurden.
Der als Anlage III zur Sitzungsvorlage Nr. IX/852 beigefügte Plan mit Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hoffmann“ im Ortsteil Holtwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/852, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss ein.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: