Den in den Anlagen I
bis XVIII der Sitzungsvorlage Nr. IX/856 beigefügten Beschlussvorschlägen wird
zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis
genommen, dass die in Anlage XIX aufgeführten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange keine Bedenken vorgetragen haben.
Es wird zur Kenntnis
genommen, dass im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB aus der Öffentlichkeit
keine Stellungnahmen vorgetragen wurden.
Der Planungsstand wird bestätigt.
Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. IX/856 in Anlage XXXIII
beigefügten geänderten Planentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Sondergebiet Geflügelhaltung Ludgerusweg“ im Ortsteil
Osterwick mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
in Verbindung mit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich
auszulegen. Beteiligt werden
zudem die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauBG.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja,-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/856, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss ein.
Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt stellt klar, dass die Geflügelhaltung aus dem Ortskern von Osterwick heraus verlegt werden solle.
Ratsmitglied Branse könne das Ansinnen des Maßnahmenträgers aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehen. Jedoch solle die Öffentlichkeit gewahrt werden und eine Befragung der Anwohner zu der Umsiedlung der Geflügelhaltung erfolgen. Er möchte wissen, wie viele Tiere der Maßnahmenträger gemäß Erlaubnis an dem jetzigen Standort in Osterwick halten dürfe. Eine Antwort könne über die Niederschrift erfolgen.
Bürgermeister Gottheil sagt eine Ist-Zahl der gehaltenen Tiere am jetzigen Standort über die Niederschrift zu.
Antwort:
Nach Rücksprache mit dem Maßnahmenträger
werden derzeit ca. 6000 Junghennen in der Stallanlage an der Schöppinger Straße
gehalten.
Fraktionsvorsitzender Weber führt aus, dass die Bürgerschaft sich zu der Maßnahme und den Planunterlagen einbringen könne, es bisher aber keine Bedenken der Bürgerschaft zu der Umsiedlung der Geflügelhaltung gebe.
Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt geht auf die Regelung im städtebaulichen Vertrag ein, dass der jetzige Standort nach drei Jahren aufgegeben werden solle. Er halte diesen Zeitraum für zu lang.
Bürgermeister Gottheil führt aus, um dem Maßnahmenträger eine durchgängige Bewirtschaftung gewährleisten zu können, sei der Zeitraum von drei Jahren zur Aufgabe des jetzigen Standortes vereinbart worden. Die Umsiedlung solle sukzessive an den neuen Standort erfolgen. Dies sei auch mit dem Kreis Coesfeld besprochen worden. Der Inhalt des überarbeiteten städtebaulichen Vertrages sei zu etwa 90 % final fixiert.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: