Es wird beschlossen, das Verfahren zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von „Gewerbliche Baufläche“ im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/860 als Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/860, gibt Erläuterungen

und geht auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss ein.

 

Ratsmitglied Espelkott geht auf die Umwandlung in ein Gewerbegebiet und die Wohnbebauung ein. Er möchte wissen, ob die Umwandlung Einfluss auf die Wohnbebauung habe.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass die gewerbliche Ausweisung keinen Einfluss auf die Wohnbebauung habe.

 

Ratsmitglied Fedder geht auf die Erweiterung des Gewerbegebietes und die damit verbundenen Immissionswerte ein. Er möchte wissen, ob die Erweiterung die Wohnbebauung betreffe bzw. einschränke.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass die angedachte Erweiterung der gewerblichen Nutzung nicht den üblichen Immissionswerten eines Gewerbegebietes entspreche.

 

Fraktionsvorsitzender Weber möchte wissen, warum der vorhandene Lagerplatz nicht mit in die Umwandlung einbezogen werde.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass der Lagerplatz weiterhin Bestand haben solle.

 

Ratsmitglied Branse missfällt, das für einen begrenzten Personenkreis Planungsrecht geschaffen werden solle. Er vertritt die Meinung, dass von der Änderung des Planungsrechts die Allgemeinheit und nicht nur einzelnen Personen profitieren sollen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber geht davon aus, dass die Umwandlung kein Problem für die Holtwicker Bürger sei.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: