Dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl für die Übertragung der Aufgabe zur Entscheidung über Befreiungen bei genehmigungsfreien Bauvorhaben nach § 69 Abs. 3 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:                 18 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/834, gibt Erläuterungen und geht auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss ein.

 

Ratsmitglied Branse kann aufgrund des erfolgten gesetzlichen Zuständigkeitswechsels nach 2019 eine Übertragung zur Entscheidung über Befreiungen bei genehmigungsfreien Bauvorhaben auf den Kreis Coesfeld nicht nachvollziehen.

 

Fraktionsvorsitzender Kreutzfeldt weist auf die Verhinderung hin, dass Richtlinien unterschiedlich ausgelegt werden und der Bürger somit unterschiedlich behandelt werde.

 

Ratsmitglied Lethmate wünscht weiterhin eine Einzelfallentscheidung jeder Anfrage über eine Befreiung bei genehmigungsfreien Bauvorhaben und werde gegen eine Übertragung stimmen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: