Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116 a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für die Gemeinde Rosendahl für das Haushaltsjahr 2019 vorliegen. Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 wird verzichtet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW für das Jahr 2019 zu erstellen.


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/858 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Fedder möchte wissen, nach welcher prozentualen Größe ein Gesamtabschluss erstellt werden müsse.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass sich die Befreiung von der Erstellung eines Gesamtabschlusses nur auf den Jahresabschluss der Verwaltung, ohne Involvierung der „KAIRO“ und „NETZ“, beziehe. Zur Erstellung eines Gesamtabschlusses müssten die Bilanzsummen 1.800.000.000 € und mehr betragen. Bei einer Unterschreitung dieser Summe sei die Erstellung eines Gesamtabschlusses nicht mehr nötig. Dafür werde ein ausführlicherer Beteiligungsbericht erstellt.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: