Ausschussmitglied Söller geht auf die Verdichterstation in Legden ein und möchte wissen, ob es richtig sei, dass es beim Erörterungstermin Komplikationen gegeben habe.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster für die Zeelink Gasleitung von Lichtenbusch nach Legden am 29. März 2019 gefasst worden sei. Mit den Bauarbeiten habe man im Kreis Borken bereits begonnen. Es sei nachträglich ein Antrag auf Planänderung des Baus und des Betriebs der Erdgasverdichterstation in Legden als Änderung der planfestgestellten Erdgasfernleitung Zeelink gestellt worden. Die Gemeinde Rosendahl habe eine Stellungnahme vom 16.Januar 2020 abgegeben. Es wurden keine Bedenken geäußert. In Legden habe nun ein Erörterungstermin vom 09.06.2020 bis 10.06.2020 stattgefunden. Der Fachbereich Planen und Bauen habe mit Fachbereichsleiterin Brodkorb und Sachbearbeiterin Schlüter am 09.06.2020 am Erörterungstermin teilgenommen. Bemängelt wurde in dem Termin, dass die Freiwilligen Feuerwehren nur auf einen Teilbereich des Geländes gelangen könnten. So ergänzte Frau Brodkorb, im Namen der Gemeinde Rosendahl, die Stellungnahme dahingehend, dass die Freiwillige Feuerwehr Rosendahl aufgrund der Nähe zur geplanten Verdichterstation in weiteren Gesprächen bzgl. des Brandschutzes beteiligt werden solle und im Rahmen des Immissionsschutzes (Lärm) eine weniger als dreijährige Intervallprüfung gefordert werde. Weiterhin bemerkte sie, dass, sollten gemeindliche Grundstücke oder Wege für den Bau der Verdichterstation in Anspruch genommen werden, die Gemeinde entsprechend zu beteiligen sei.

 

Ausschussmitglied Weber stellt klar, das Feuerwehren in alle Bereiche eines Schadensortes gelangen sollten. Er könne eine Beschränkung der Begehbarkeit eines Schadensortes für die Freiwilligen Feuerwehren nicht nachvollziehen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass zunächst die Freiwillige Feuerwehr Legden in einem Schadensfall informiert und die Rosendahler Freiwillige Feuerwehr nur bei Bedarf involviert werde. Als Beispiel für betriebseigenes Feuerwehrpersonal wird der Flughafen in Düsseldorf angeführt.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck ergänzt, dass vom Gesetz her die Gemeinde dafür zuständig sei, im Bedarfsfall Hilfe zu erbringen. Verschiedene Institutionen hätten eigene Feuerwehren für den Eigenschutz und deckten somit den Bedarfsfall ab. Trotzdem seien Nachforderungen von weiteren Feuerwehren möglich. Eine Erdgasverdichterstation sei nicht einfach zu löschen und entsprechend würden für den Bedarfsfall Spezialisten benötigt. Eine komplette Ausbildung zur Abdeckung aller Belange sei im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr nicht möglich. Bei Bedarf werden  durch die verschiedenen Institutionen entsprechende Feuerwehren (Werksfeuerwehren) angefordert. Nichtsdestotrotz könnten wohl im Bedarfsfall durch die Freiwilligen Feuerwehren erste Maßnahmen getroffen werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass trotzdem die Freiwillige Feuerwehr Rosendahl im Bedarfsfall informiert werden solle, da es hier allgemein an Informationen zu einem möglichen Brandfall in der Anlage fehle.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass bei Bedarf im Echteinsatz klar sein müsse, welcher Schadensfall vorliege und wie die Abschnitte in der Verdichterstation miteinander verknüpft seien.