Ausschussmitglied Hemker geht auf den Sinn und die Tätigkeit der Coesfelder Tafel ein und möchte wissen, ob sich die Gemeinde Rosendahl finanziell an den Kosten der Coesfelder Tafel beteilige oder sich finanziell einbringen könne. Auch möchte er wissen, welche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen der Coesfelder Tafel vorhanden sein müssen und ob sich Rosendahler Bürger auch an der Coesfelder Tafel versorgen können.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass sich die Gemeinde Rosendahl nicht finanziell an der Coesfelder Tafel beteilige. Um die Leistungen der Tafel in Anspruch nehmen zu können, sei ein Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII Voraussetzung. Die Leistungen der Tafel werden als Ergänzung zu den Leistungen nach dem SGB zur Deckung des Lebensunterhaltes gesehen. Berechtigten Rosendahler Bürgern werde zur Erlangung von Leistungen der Tafel ein Berechtigungsschein ausgestellt. In der Bürgermeisterrunde sei über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden an der Coesfelder Tafel gesprochen und es sei mit Ausnahme der Stadt Coesfeld Übereinkunft erzielt worden, sich nicht finanziell an der Coesfelder Tafel zu beteiligen. Rosendahler Bürgern, zum Beispiel auch ausländischen Mitmenschen, seien durch ehrenamtlich tätige Rosendahler Transportmöglichkeiten zwischen Rosendahl und Coesfeld angeboten worden, die Leistungen der Coesfelder Tafel in Anspruch zu nehmen.