Sitzung: 25.06.2020 Rat
Die CDU-Fraktion
stellte im Vorfeld der Sitzung die schriftliche Anfrage, dass die Verwaltung
zur nächsten Ratssitzung schriftlich berichten möge, welche Erkenntnisse aus
der Begehung von Sammelunterkünften für Arbeiterinnen und Arbeiter in Rosendahl
gewonnen wurden. Der Bericht soll Aufschluss darüber geben, welche Objekte die
Verwaltung untersucht hat und welche objektspezifischen Erkenntnisse dabei
erlangt wurden. Der Fokus soll auf der Einhaltung von Vorgaben einschlägiger
Fachgesetze liegen, insbesondere des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW, des BHKG
NRW, der Regelungen des Bauplanungs- und Bauaufsichtsrechts sowie sonstigen
Gefahrenabwehrvorschriften. Sofern die Gemeinde Rosendahl bezüglich einzelner
Aspekte keine eigenen Erkenntnisse gewinnen konnte, bittet die
CDU-Fraktion sie darum, die
Feststellungen der jeweils zuständigen Fachbehörden wiederzugeben. Abschließend
bitten sie die Verwaltung, die gesammelten Erkenntnisse zu bewerten und
gegenüber dem Gemeinderat eine Einschätzung zu dem etwaigen Handlungsbedarf
sowie zu vorhandenen Handlungsmöglichkeiten abzugeben.
Bürgermeister
Gottheil teilt mit, dass sich im Zuge der Verbreitung des Corona-Virus bei Bediensteten der Fa.
Westfleisch, insbesondere Werkvertragsarbeitnehmern von Subunternehmen, Anfang
Mai 2020 insgesamt auch rd. 85 mit Wohnsitz in Rosendahl gemeldete Menschen
infiziert hätten.
Deren Wohnsituation stelle sich unterschiedlich dar.
Zum einen lebten
die Menschen in den Ortsteilen Darfeld, Holtwick und Osterwick in klassischen
Mietwohnungen, teilweise auch als gesamte Familie. Daneben gebe es jedoch auch
in Rosendahl Sammelunterkünfte, in denen viele Menschen auf relativ engem Raum
lebten.
Die
Genehmigungsfähigkeit entsprechender Wohnverhältnisse beurteile sich nach
folgenden Rechtsgebieten:
·
Arbeitsschutz (zuständig sei die Bezirksregierung Münster),
·
Bauplanungs-/-ordnungsrecht (zuständig sei die Bauordnungsbehörde
des Kreises Coesfeld),
·
Wohnungsaufsichtsgesetz (zuständig sei das Ordnungsamt der
Gemeinde Rosendahl).
Unmittelbar
nach Corona-Ausbruch seien direkt durch die Fa. Westfleisch wie auch einzelne
Subunternehmen Wohnungskontrollen durchgeführt worden. In diesem Zusammenhang
seien auch infizierte und gesunde Menschen soweit wie möglich voneinander
getrennt und teilweise an anderen Orten untergebracht worden.
Am
Samstag, den 09.05.2020, seien sodann einige der Rosendahler Sammelunterkünfte
durch die Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz), den Kreis Coesfeld
(Gesundheitsamt) und die Gemeinde Rosendahl (Ordnungsamt) aufgesucht worden.
Die Objekte befänden sich in Osterwick im Bereich von Hauptstraße und Elsen sowie in Darfeld im
Bereich von Mühlenweg, Hennewich, Darfelder Markt und Sökelandweg.
Neben
der Durchführung von Corona-Tests seien dabei die Wohnverhältnisse gründlich in
Augenschein genommen worden. Mit Ausnahme von geringen Mängeln (z.B. Unordnung
in den Räumen, keine Einwegpapiertücher auf Gemeinschaftstoilette, fehlende
Desinfektionsmittel) seien dabei jedoch keine erheblichen Verstöße festgestellt
worden.
Die
Vorlage von etwaigen Eingriffsvoraussetzungen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz
NRW hätte nicht festgestellt werden können. Insbesondere seien keine
unzulässigen Überbelegungen konstatiert worden. Die Eingriffshürden für die
örtlichen Ordnungsbehörden seien allerdings recht hoch.
Bürgermeister
Gottheil erläutert weiter, dass eine Überbelegung nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz
erst dann vorliege, wenn einem Erwachsenen weniger als 9 und einem Kind weniger
als 6 qm Wohnfläche zur Verfügung stünden. Bei der Berechnung der vg. Werte
würden übrigens Gemeinschaftsflächen wie Flure, Bad/WC, Abstellräume und
Gemeinschaftsküchen mit in die Berechnung einbezogen.
Grundsätzlich
– also auch außerhalb der Pandemie – erfolge ein regelmäßiger Abgleich zwischen
dem Ordnungsamt und den Vermietern, wenn anhand des Bestandes im Melderegister
ein Verdacht auf Überbelegung bestehe.
Bei der
Begehung am 09.05.2020 sei in keinem Fall angeordnet worden, dass Personen
aufgrund der Unterschreitung der Mindestwohnflächen oder wegen Verstoßes gegen
sonstige rechtliche Bestimmungen unverzüglich andernorts untergebracht werden
mussten.
Für
weitere nicht live in Augenschein genommene Sammelunterkünfte sei
verwaltungsseitig ein konkreter Abgleich zwischen den lt. Melderegister
gemeldeten Personen und den lt. Bauakte zulässigen Wohnungsgrößen durchgeführt
worden. Auch dabei sei keine Notwendigkeit für einen unmittelbaren behördlichen
Eingriff festgestellt worden.
Die
zukünftige Entwicklung hänge nunmehr wesentlich von den durch
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigten gesetzlichen Regelungen zum
Werkvertragsrecht (ggf. Verbot der Subunternehmen in der Fleischbranche) ab.
Eine unmittelbare Einflussnahme durch die örtlichen Ordnungsbehörden im Sinne
einer grundsätzlichen Neuordnung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse sei nicht
gegeben.
Die Angelegenheit sei zwischenzeitlich mehrfach Gegenstand der Beratung
in der Bürgermeisterkonferenz mit dem Landrat (Videokonferenzen) gewesen.
Völlig unabhängig vom Geschehen rd. um die Fa. Westfleisch könnten natürlich
auch die Wohnverhältnisse in Sammelunterkünften einen Corona-Ausbruch im
Personenkreis der Asylbewerber/Flüchtlinge begünstigen.
Bezüglich deren
Situation führt Bürgermeister Gottheil aus, dass der Großteil der sich in der
Gemeinde Rosendahl aufhaltenden Personen – insbesondere wenn diese im
klassischen Familienverbund stehen - in normalen Wohnungen lebe. Diese stünden
zum Teil im Eigentum der Gemeinde oder seien daneben durch die Gemeinde
angemietet und je nach Rechtsstatus der Personen an diese untervermietet worden.
Etwa 70 Menschen lebten in Sammelunterkünften, die sich über alle drei
Ortsteile erstrecken. Diese wiederum wiesen teilweise in sich abgeschlossene
Wohneinheiten inklusive Küchen- und Badbereich auf. Neben klassischen
Apartmentwohnungen seien teilweise aber auch Objekte mit größeren
Gemeinschaftsräumen (Küchen, gemeinsames Badezimmer für mehrere Einzelpersonen)
in Gebrauch. Die Betreuung sämtlicher Objekte erfolge zum einen durch die
gemeindlichen Hausmeister sowie die gemeindliche Flüchtlingsbeauftragte.
Letztere pflege aufgrund ihrer englischen, arabischen und deutschen
Sprachkenntnisse einen intensiven Austausch mit den ausländischen Familien und
Einzelpersonen.
Für alle Objekte
lägen Hygienekonzepte vor. Die wesentlichen Abstands-, Umgangs- und Hygieneregeln
seien den Menschen regelmäßig auch in ihrer Heimatsprache übermittelt worden.
Sämtliche Wohnungen seien mit den erforderlichen Hygieneartikeln ausgestattet.
Viele Bewohner der Sammelunterkünfte gingen einer regelmäßigen beruflichen
Tätigkeit nach. Bislang seien keine Infizierungen festgestellt worden. Auch
seien der Verwaltung durch die Menschen keine Symptome zu etwaigen
Krankheitsbildern mitgeteilt worden. Damit bestünden derzeit keine
Anhaltspunkte für Infizierungen bei den Bewohnern der Sammelunterkünfte.
Er habe die Thematik wiederholt mit den Bediensteten des Fachbereichs „Ordnung und Soziales“ erörtert. Derzeit werde die Lage als „ruhig“ eingeschätzt. Die Notwendigkeit zur vorsorglichen Durchführung von sog. Reihentests als Instrument zur Vermeidung einer evtl. Ausbreitung des Coronavirus werde daher augenblicklich nicht gesehen.