Die CDU-Fraktion stellte im Vorfeld der Sitzung die schriftliche Anfrage, dass die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung schriftlich berichten möge, welche Erkenntnisse aus der Begehung von Sammelunterkünften für Arbeiterinnen und Arbeiter in Rosendahl gewonnen wurden. Der Bericht soll Aufschluss darüber geben, welche Objekte die Verwaltung untersucht hat und welche objektspezifischen Erkenntnisse dabei erlangt wurden. Der Fokus soll auf der Einhaltung von Vorgaben einschlägiger Fachgesetze liegen, insbesondere des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW, des BHKG NRW, der Regelungen des Bauplanungs- und Bauaufsichtsrechts sowie sonstigen Gefahrenabwehrvorschriften. Sofern die Gemeinde Rosendahl bezüglich einzelner Aspekte keine eigenen Erkenntnisse gewinnen konnte, bittet die CDU-Fraktion  sie darum, die Feststellungen der jeweils zuständigen Fachbehörden wiederzugeben. Abschließend bitten sie die Verwaltung, die gesammelten Erkenntnisse zu bewerten und gegenüber dem Gemeinderat eine Einschätzung zu dem etwaigen Handlungsbedarf sowie zu vorhandenen Handlungsmöglichkeiten abzugeben.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass sich im Zuge der Verbreitung des Corona-Virus bei Bediensteten der Fa. Westfleisch, insbesondere Werkvertragsarbeitnehmern von Subunternehmen, Anfang Mai 2020 insgesamt auch rd. 85 mit Wohnsitz in Rosendahl gemeldete Menschen infiziert hätten.

 

Deren Wohnsituation stelle sich unterschiedlich dar. Zum einen lebten die Menschen in den Ortsteilen Darfeld, Holtwick und Osterwick in klassischen Mietwohnungen, teilweise auch als gesamte Familie. Daneben gebe es jedoch auch in Rosendahl Sammelunterkünfte, in denen viele Menschen auf relativ engem Raum lebten.

 

Die Genehmigungsfähigkeit entsprechender Wohnverhältnisse beurteile sich nach folgenden Rechtsgebieten:

 

·         Arbeitsschutz (zuständig sei die Bezirksregierung Münster),

·         Bauplanungs-/-ordnungsrecht (zuständig sei die Bauordnungsbehörde des Kreises Coesfeld),

·         Wohnungsaufsichtsgesetz (zuständig sei das Ordnungsamt der Gemeinde Rosendahl).

 

Unmittelbar nach Corona-Ausbruch seien direkt durch die Fa. Westfleisch wie auch einzelne Subunternehmen Wohnungskontrollen durchgeführt worden. In diesem Zusammenhang seien auch infizierte und gesunde Menschen soweit wie möglich voneinander getrennt und teilweise an anderen Orten untergebracht worden.

 

Am Samstag, den 09.05.2020, seien sodann einige der Rosendahler Sammelunterkünfte durch die Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz), den Kreis Coesfeld (Gesundheitsamt) und die Gemeinde Rosendahl (Ordnungsamt) aufgesucht worden. Die Objekte befänden sich in Osterwick im Bereich  von Hauptstraße und Elsen sowie in Darfeld im Bereich von Mühlenweg, Hennewich, Darfelder Markt und Sökelandweg.

 

Neben der Durchführung von Corona-Tests seien dabei die Wohnverhältnisse gründlich in Augenschein genommen worden. Mit Ausnahme von geringen Mängeln (z.B. Unordnung in den Räumen, keine Einwegpapiertücher auf Gemeinschaftstoilette, fehlende Desinfektionsmittel) seien dabei jedoch keine erheblichen Verstöße festgestellt worden.

 

Die Vorlage von etwaigen Eingriffsvoraussetzungen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz NRW hätte nicht festgestellt werden können. Insbesondere seien keine unzulässigen Überbelegungen konstatiert worden. Die Eingriffshürden für die örtlichen Ordnungsbehörden seien allerdings recht hoch.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert weiter, dass eine Überbelegung nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz erst dann vorliege, wenn einem Erwachsenen weniger als 9 und einem Kind weniger als 6 qm Wohnfläche zur Verfügung stünden. Bei der Berechnung der vg. Werte würden übrigens Gemeinschaftsflächen wie Flure, Bad/WC, Abstellräume und Gemeinschaftsküchen mit in die Berechnung einbezogen.

 

Grundsätzlich – also auch außerhalb der Pandemie – erfolge ein regelmäßiger Abgleich zwischen dem Ordnungsamt und den Vermietern, wenn anhand des Bestandes im Melderegister ein Verdacht auf Überbelegung bestehe.

 

Bei der Begehung am 09.05.2020 sei in keinem Fall angeordnet worden, dass Personen aufgrund der Unterschreitung der Mindestwohnflächen oder wegen Verstoßes gegen sonstige rechtliche Bestimmungen unverzüglich andernorts untergebracht werden mussten.  

 

Für weitere nicht live in Augenschein genommene Sammelunterkünfte sei verwaltungsseitig ein konkreter Abgleich zwischen den lt. Melderegister gemeldeten Personen und den lt. Bauakte zulässigen Wohnungsgrößen durchgeführt worden. Auch dabei sei keine Notwendigkeit für einen unmittelbaren behördlichen Eingriff festgestellt worden.

 

Die zukünftige Entwicklung hänge nunmehr wesentlich von den durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigten gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht (ggf. Verbot der Subunternehmen in der Fleischbranche) ab. Eine unmittelbare Einflussnahme durch die örtlichen Ordnungsbehörden im Sinne einer grundsätzlichen Neuordnung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse sei nicht gegeben.

 

Die Angelegenheit sei zwischenzeitlich mehrfach Gegenstand der Beratung in der Bürgermeisterkonferenz mit dem Landrat (Videokonferenzen) gewesen. Völlig unabhängig vom Geschehen rd. um die Fa. Westfleisch könnten natürlich auch die Wohnverhältnisse in Sammelunterkünften einen Corona-Ausbruch im Personenkreis der Asylbewerber/Flüchtlinge begünstigen.

 

 

 

Bezüglich deren Situation führt Bürgermeister Gottheil aus, dass der Großteil der sich in der Gemeinde Rosendahl aufhaltenden Personen – insbesondere wenn diese im klassischen Familienverbund stehen - in normalen Wohnungen lebe. Diese stünden zum Teil im Eigentum der Gemeinde oder seien daneben durch die Gemeinde angemietet und je nach Rechtsstatus der Personen an diese untervermietet worden. Etwa 70 Menschen lebten in Sammelunterkünften, die sich über alle drei Ortsteile erstrecken. Diese wiederum wiesen teilweise in sich abgeschlossene Wohneinheiten inklusive Küchen- und Badbereich auf. Neben klassischen Apartmentwohnungen seien teilweise aber auch Objekte mit größeren Gemeinschaftsräumen (Küchen, gemeinsames Badezimmer für mehrere Einzelpersonen) in Gebrauch. Die Betreuung sämtlicher Objekte erfolge zum einen durch die gemeindlichen Hausmeister sowie die gemeindliche Flüchtlingsbeauftragte. Letztere pflege aufgrund ihrer englischen, arabischen und deutschen Sprachkenntnisse einen intensiven Austausch mit den ausländischen Familien und Einzelpersonen.

 

Für alle Objekte lägen Hygienekonzepte vor. Die wesentlichen Abstands-, Umgangs- und Hygieneregeln seien den Menschen regelmäßig auch in ihrer Heimatsprache übermittelt worden. Sämtliche Wohnungen seien mit den erforderlichen Hygieneartikeln ausgestattet. Viele Bewohner der Sammelunterkünfte gingen einer regelmäßigen beruflichen Tätigkeit nach. Bislang seien keine Infizierungen festgestellt worden. Auch seien der Verwaltung durch die Menschen keine Symptome zu etwaigen Krankheitsbildern mitgeteilt worden. Damit bestünden derzeit keine Anhaltspunkte für Infizierungen bei den Bewohnern der Sammelunterkünfte.

 

Er habe die Thematik wiederholt mit den Bediensteten des Fachbereichs „Ordnung und Soziales“ erörtert. Derzeit werde die Lage als „ruhig“ eingeschätzt. Die Notwendigkeit zur vorsorglichen Durchführung von sog. Reihentests als Instrument zur Vermeidung einer evtl. Ausbreitung des Coronavirus werde daher augenblicklich nicht gesehen.