Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass sich das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Gewährung einer Entschädigung für Online-Fraktionssitzung im Rahmen der COVID-19-Lage beschäftigt habe. Gemäß Erlass könne eine Entschädigung nach der Entschädigungsverordnung (EntschVO) gewährt werden, wenn eine solche Online-Fraktionssitzung im gleichen Rahmen wie eine gewöhnliche Fraktionssitzung stattfinde. Für eine rechtssichere Abrechnung von Online-Fraktionssitzungen sei es nötig, dass eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl vorgenommen werde. Ein entsprechender Beschlussvorschlag zur Anpassung der Hauptsatzung solle in der Sitzung des Rates am 03. September 2020 beraten und gefasst  werden.