1.       Der Rat der Gemeinde Rosendahl beschließt gemäß § 45 Abs. 2 GO NRW, dass für eine Online-Fraktionssitzung Sitzungsgeld gezahlt wird, wenn diese im gleichen Rahmen stattfindet wie eine gewöhnliche Fraktionssitzung.

 

2.       Der Entwurf der dieser Sitzungsvorlage als Anlage II beigefügten 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl wird als Satzung beschlossen. Eine Ausfertigung der Änderungssatzung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

3.       Die Entscheidung, für bereits in den vergangenen Wochen durchgeführte Online-Fraktionssitzungen Sitzungsgelder zu gewähren, wird nachträglich bestätigt.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig mit 25 Ja-Stimmen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/868 und gibt Erläuterungen.

 

Er teilt mit, dass durch Ratsmitglied Lethmate zu diesem Tagesordnungspunkt vorab per Email verschiedene Fragestellungen eingereicht worden seien. Bezugnehmend auf die Fragestellungen stellt er klar, dass durch die einzelnen Fraktionen eigenständig sicherzustellen sei, dass Online-Fraktionssitzungen den Ansprüchen des Daten- und Geheimhaltungsschutzes genügen, dies auch im Hinblick auf eine zu verwendende Software. Durch ihn sei bei durchgeführten Onlinekonferenzen mit dem Kreis Coesfeld und anderen Institutionen die Software-Produkte „ZOOM“ oder „Teams“ eingesetzt worden.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, wie ein Nachweis über die Teilnahme an den Online-Fraktionssitzungen erbracht werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass durch den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden ein formloser protokollarischer Nachweis über die Teilnahme an Online-Fraktionssitzungen geführt werden solle.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: