1.
Der Rat
der Gemeinde Rosendahl beschließt gemäß § 45 Abs. 2 GO NRW, dass für eine Online-Fraktionssitzung Sitzungsgeld
gezahlt wird, wenn diese im gleichen Rahmen stattfindet wie eine gewöhnliche
Fraktionssitzung.
2.
Der
Entwurf der dieser Sitzungsvorlage als Anlage II beigefügten 10. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl wird als Satzung beschlossen. Eine
Ausfertigung der Änderungssatzung ist dem Originalprotokoll als Anlage
beizufügen.
3.
Die
Entscheidung, für bereits in den vergangenen Wochen durchgeführte Online-Fraktionssitzungen
Sitzungsgelder zu gewähren, wird nachträglich bestätigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 25 Ja-Stimmen
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/868 und gibt Erläuterungen.
Er teilt mit, dass
durch Ratsmitglied Lethmate zu diesem Tagesordnungspunkt vorab per Email
verschiedene Fragestellungen eingereicht worden seien. Bezugnehmend auf die
Fragestellungen stellt er klar, dass durch die einzelnen Fraktionen
eigenständig sicherzustellen sei, dass Online-Fraktionssitzungen den Ansprüchen
des Daten- und Geheimhaltungsschutzes genügen, dies auch im Hinblick auf eine
zu verwendende Software. Durch ihn sei bei durchgeführten Onlinekonferenzen mit
dem Kreis Coesfeld und anderen Institutionen die Software-Produkte „ZOOM“ oder
„Teams“ eingesetzt worden.
Ratsmitglied
Lethmate möchte wissen, wie ein Nachweis über die Teilnahme an den
Online-Fraktionssitzungen erbracht werde.
Bürgermeister
Gottheil führt aus, dass durch den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden ein
formloser protokollarischer Nachweis über die Teilnahme an
Online-Fraktionssitzungen geführt werden solle.
Es erfolgen keine
weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: