Sitzung: 03.08.2020 Wahlausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Dem vorgelegten Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Den vorgelegten Wahlvorschlägen für die Wahlbezirke wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Den vorgelegten Wahlvorschlägen für die Reserveliste wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die durch die vorangegangenen Beschlüsse zugelassenen Wahlvorschläge sind dieser Niederschrift als Anlage II beigefügt.
Wahlleiterin Roters erklärt, dass für diesen Tagesordnungspunkt die Wahlvorschläge den Ausschussmitgliedern vorliegen (Anlage I).
Die Vorsitzende legte dem Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge vor:
Wahlvorschläge für das Amt des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin
Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken
Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten.
Produktverantwortlicher Stauvermann teilt mit, dass für die am 13. September
2020 in der Gemeinde Rosendahl stattfindenden Kommunalwahlen folgende
Bewerbungsunterlagen eingereicht und die entsprechende Prüfung der
eingereichten Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 13. September 2020 vorgenommen
worden sei.
Für die Bürgermeisterwahl:
Bewerbung des Amtsinhabers
Christoph Gottheil vom 9. Juni 2020
Beanstandungen habe es keine gegeben und es liegen auch keine Gründe für
eine Nichtzulassung vor.
Für die Wahlen in den Wahlbezirken und aus den
Reservelisten:
Die folgende
Berichterstattung über die Einreichung der Unterlagen erfolge nach dem
Eingangsdatum:
Christlich Demokratische Union Deutschlands
(CDU):
Die Einreichung der
Unterlagen erfolgte am 04. Juni 2020 um 11.00 Uhr.
Es seien
-
- 13 Wahlvorschläge für die Wahl in Wahlbezirken
-
- 28 Wahlvorschläge für die Wahl aus der Reserveliste
eingereicht worden.
Die Erklärungen über die
Nutzung von Vornamen auf den Stimmzetteln seien am 17. Juni 2020 beigebracht
worden.
Der Nachweis über die
Aufstellungsversammlung vom 11. März.2020 liege vor.
Ergebnis der Prüfung am 09. Juni 2020 gem.
Vorschriften im §§ 26 und 31 KWahlO:
Beanstandungen gebe es keine; es liegen auch keine Gründe für eine
Nichtzulassung vor.
Wählerinitiative Rosendahl (WIR):
Die Einreichung der
Unterlagen erfolgte am 29. Juni 2020 um 12.05 Uhr.
Es seien
-
- 13 Wahlvorschläge für die Wahl in Wahlbezirken
-
- 15 Wahlvorschläge für die Wahl aus der Reserveliste
eingereicht worden.
Erklärungen über die
Nutzung von Vornamen auf den Stimmzetteln seien teilweise am 27.Juli 2020
beigebracht worden.
Der Nachweis über die
Aufstellungsversammlung vom 03. Juni 2020 liege vor.
Ergebnis der Prüfung am 30. Juni 2020 gem.
Vorschriften im §§ 26 und 31 KWahlO:
Beanstandungen:
Der Name der Wählergruppe
sei nicht ordnungsgemäß angegeben worden. Dies sei durch die Vertrauensperson
Frau Doris Gehling am 03. Juli 2020 berichtigt worden.
Des Weiteren seien einige
redaktionelle Änderungen z.B. zweiter Vorname und die richtige
Geburtsortbezeichnung vorgenommen worden. Diese seien ebenfalls durch die
Vertrauensperson Frau Doris Gehling durchgeführt worden.
Es liegen keine Gründe für eine Nichtzulassung vor.
Bündnis 90 / Die Grünen (B´90/Die Grünen)
Die Einreichung der
Unterlagen erfolgte am 13. Juli 2020 um 10.45 Uhr.
Es wurden
-
- 13 Wahlvorschläge für die Wahl in Wahlbezirken
-
- 8 Wahlvorschläge für die Wahl
aus der Reserveliste
eingereicht.
Die Erklärungen über die
Nutzung von Vornamen auf den Stimmzetteln seien teilweise am 14. Juli 2020
beigebracht worden.
Der Nachweis über die
Aufstellungsversammlung vom 05. Juli 2020 liege vor.
Ergebnis der Prüfung am 14. Juli 2020 gem.
Vorschriften im §§ 26 und 31 KWahlO:
Beanstandungen:
Bei den Wahlvorschlägen für
die Wahlbezirke seien einige redaktionelle Änderungen z.B. zweiter Vorname und
die richtige Geburtsortbezeichnung vorgenommen worden. Diese seien durch die
stellv. Vertrauensperson Herr Hermann Reints durchgeführt worden.
Bei der Prüfung der
Unterlagen sei weiterhin festgestellt worden, dass eine Reserveliste für die
Kommunalwahl nicht vorgelegt worden sei.
Aufgrund der Aufforderung
durch die Wahlleitung habe die stellv. Vertrauensperson Herrn Hermann Reints
die Reserveliste nebst den notwendigen Zustimmungserklärungen am 14. Juli 2020
nachgereicht.
Es liegen keine Gründe für eine Nichtzulassung vor.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD):
Die Einreichung der
Unterlagen erfolgte am 20. Juli 2020 um 10.15 Uhr.
Es wurden
-
-13 Wahlvorschläge für die Wahl in Wahlbezirken
-
-13 Wahlvorschläge für die Wahl aus der Reserveliste
eingereicht.
Erklärungen über die
Nutzung von Vornamen auf den Stimmzetteln seien teilweise am 20. Juli 2020
beigebracht worden.
Der Nachweis über die
Aufstellungsversammlung vom 16. Juli 2020 liege vor.
Ergebnis der Prüfung am 20. Juli 2020 gem.
Vorschriften im §§ 26 und 31 KWahlO:
Beanstandungen:
Bei den Wahlvorschlägen für
die Wahlbezirke seien einige redaktionelle Änderungen z.B. zweiter Vorname und
die richtige Geburtsortbezeichnung vorgenommen worden. Diese seien durch die
stellv. Vertrauensperson Herr Philipp Brockhoff durchgeführt worden.
Es liegen keine Gründe für eine Nichtzulassung vor.
Bis zum 27. Juli 2020 18.00
Uhr seien keine weiteren Wahlbewerbungen eingereicht worden.
An Hand der auf den
Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke sei festgestellt worden, dass
folgende Wahlvorschläge verspätet eingegangen seien:
Wahl des/der Bürgermeisters/in: keine
Ratswahl: keine
Ausschussmitglied Lethmate
möchte wissen, wie die Berufsbezeichnung vermerkt wird.
Produktverantwortlicher
Stauvermann teilt mit, dass in den Wahlunterlagen die Berufsbezeichnung durch
die betreffende Person angegeben worden sei und diese nicht veränderbar sei.
Der Wahlausschuss prüft nunmehr
im Einzelnen die rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge. Die Prüfung
erstreckte sich im Besonderen auf folgende Punkte:
a) Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe und ggf. Kurzbezeichnung, im Falle einer/eines Einzelbewerbers/Einzelbewerberin Name und ggf. Kennwort,
b) bei Parteien und Wählergruppen
aa) Nachweise über demokratisch gewählten Vorstand, schriftliche Satzung und Programm, falls die Partei oder Wählergruppe in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen
- bei Wahlvorschlägen für die Ober-/Bürgermeister/innen- / Landrats- /Landrätinnenwahl:*
in der Vertretung der Gemeinde, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten ist,
- bei Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl - Kreistagswahl:* in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten ist,
- bei Listenwahlvorschlägen für die Wahl der Bezirksvertretungen:* in der zu wählenden Bezirksvertretung, in einer anderen Bezirksvertretung der kreisfreien Stadt, im Rat der kreisfreien Stadt, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten ist und - nur bei Parteien - auch die Unterlagen gemäß § 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 4 des Parteiengesetzes bis zum Tage der Wahlausschreibung dem Bundeswahlleiter nicht eingereicht hat.
bb) Aufstellung der Bewerber/innen an Hand der Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung nach § 17, § 46 a Absatz 1, § 46 b, 46 f des Kommunalwahlgesetzes,
c) Unterzeichnung des Wahlvorschlages, Bescheinigung des Wahlrechts und Zahl der gültigen Unterschriften,
d) Person des Bewerbers/der Bewerberin, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit
Bei der Prüfung ergeben sich folgende Mängel (Wahlvorschlag und Art des Mangels angeben): keine
Auf Grund der festgestellten Mängel beschließt der Wahlausschuss, folgende Wahlvorschläge zurückzuweisen:
Wahl des/der Bürgermeisters/in: keine
Ratswahl: keine
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend lässt Wahlleiterin Roters über die vorgelegten Wahlvorschläge abstimmen.
Es fasst der Wahlausschuss folgende Beschlüsse: