Beschluss: ungeändert beschlossen

Dem vorgelegten Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

 

Den vorgelegten Wahlvorschlägen für die Wahlbezirke wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

 

Den vorgelegten Wahlvorschlägen für die Reserveliste wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig

 

Die durch die vorangegangenen Beschlüsse zugelassenen Wahlvorschläge sind dieser Niederschrift als Anlage II beigefügt.


Wahlleiterin Roters erklärt, dass für diesen Tagesordnungspunkt die Wahlvorschläge den Ausschussmitgliedern vorliegen (Anlage I).

 

Die Vorsitzende legte dem Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge vor:

Wahlvorschläge für das Amt des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin

 

Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken

 

Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten.

 

Produktverantwortlicher Stauvermann teilt mit, dass für die am 13. September 2020 in der Gemeinde Rosendahl stattfindenden Kommunalwahlen folgende Bewerbungsunterlagen eingereicht und die entsprechende Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 13. September 2020 vorgenommen worden sei.

 

Für die Bürgermeisterwahl:

 

Bewerbung des Amtsinhabers Christoph Gottheil vom 9. Juni 2020

 

Beanstandungen habe es keine gegeben und es liegen auch keine Gründe für eine Nichtzulassung vor.

 

 

Für die Wahlen in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten:

 

Die folgende Berichterstattung über die Einreichung der Unterlagen erfolge nach dem Eingangsdatum:

 

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU):

 

Die Einreichung der Unterlagen erfolgte am 04. Juni 2020 um 11.00 Uhr.

 

Es seien

 

-       - 13 Wahlvorschläge für die Wahl in Wahlbezirken

 

-       - 28 Wahlvorschläge für die Wahl aus der Reserveliste


eingereicht worden.

 

Die Erklärungen über die Nutzung von Vornamen auf den Stimmzetteln seien am 17. Juni 2020 beigebracht worden.

 

Der Nachweis über die Aufstellungsversammlung vom 11. März.2020 liege vor.

 

Ergebnis der Prüfung am 09. Juni 2020 gem. Vorschriften im §§ 26 und 31 KWahlO:

 

Beanstandungen gebe es keine; es liegen auch keine Gründe für eine Nichtzulassung vor.

 

 

Wählerinitiative Rosendahl (WIR):

 

Die Einreichung der Unterlagen erfolgte am 29. Juni 2020 um 12.05 Uhr.

 

Es seien

 

-       - 13 Wahlvorschläge für die Wahl in Wahlbezirken

 

-       - 15 Wahlvorschläge für die Wahl aus der Reserveliste

 

eingereicht worden.

 

Erklärungen über die Nutzung von Vornamen auf den Stimmzetteln seien teilweise am 27.Juli 2020 beigebracht worden.

 

Der Nachweis über die Aufstellungsversammlung vom 03. Juni 2020 liege vor.

 

Ergebnis der Prüfung am 30. Juni 2020 gem. Vorschriften im §§ 26 und 31 KWahlO:

 

Beanstandungen:

 

Der Name der Wählergruppe sei nicht ordnungsgemäß angegeben worden. Dies sei durch die Vertrauensperson Frau Doris Gehling am 03. Juli 2020 berichtigt worden.

 

Des Weiteren seien einige redaktionelle Änderungen z.B. zweiter Vorname und die richtige Geburtsortbezeichnung vorgenommen worden. Diese seien ebenfalls durch die Vertrauensperson Frau Doris Gehling durchgeführt worden.

 

Es liegen keine Gründe für eine Nichtzulassung vor.

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen (B´90/Die Grünen)

 

Die Einreichung der Unterlagen erfolgte am 13. Juli 2020 um 10.45 Uhr.

 

Es wurden

 

-       - 13 Wahlvorschläge für die Wahl in Wahlbezirken

 

-       -   8 Wahlvorschläge für die Wahl aus der Reserveliste

 

eingereicht.

 

Die Erklärungen über die Nutzung von Vornamen auf den Stimmzetteln seien teilweise am 14. Juli 2020 beigebracht worden.

 

Der Nachweis über die Aufstellungsversammlung vom 05. Juli 2020 liege vor.

 

Ergebnis der Prüfung am 14. Juli 2020 gem. Vorschriften im §§ 26 und 31 KWahlO:

 

Beanstandungen:

 

Bei den Wahlvorschlägen für die Wahlbezirke seien einige redaktionelle Änderungen z.B. zweiter Vorname und die richtige Geburtsortbezeichnung vorgenommen worden. Diese seien durch die stellv. Vertrauensperson Herr Hermann Reints durchgeführt worden.

 

Bei der Prüfung der Unterlagen sei weiterhin festgestellt worden, dass eine Reserveliste für die Kommunalwahl nicht vorgelegt worden sei.

 

Aufgrund der Aufforderung durch die Wahlleitung habe die stellv. Vertrauensperson Herrn Hermann Reints die Reserveliste nebst den notwendigen Zustimmungserklärungen am 14. Juli 2020 nachgereicht.

 

Es liegen keine Gründe für eine Nichtzulassung vor.

 

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD):

 

Die Einreichung der Unterlagen erfolgte am 20. Juli 2020 um 10.15 Uhr.

 

Es wurden

 

-       -13 Wahlvorschläge für die Wahl in Wahlbezirken

 

-       -13 Wahlvorschläge für die Wahl aus der Reserveliste


eingereicht.

 

Erklärungen über die Nutzung von Vornamen auf den Stimmzetteln seien teilweise am 20. Juli 2020 beigebracht worden.

 

Der Nachweis über die Aufstellungsversammlung vom 16. Juli 2020 liege vor.

 

Ergebnis der Prüfung am 20. Juli 2020 gem. Vorschriften im §§ 26 und 31 KWahlO:

 

Beanstandungen:

 

Bei den Wahlvorschlägen für die Wahlbezirke seien einige redaktionelle Änderungen z.B. zweiter Vorname und die richtige Geburtsortbezeichnung vorgenommen worden. Diese seien durch die stellv. Vertrauensperson Herr Philipp Brockhoff durchgeführt worden.

 

Es liegen keine Gründe für eine Nichtzulassung vor.

 

Bis zum 27. Juli 2020 18.00 Uhr seien keine weiteren Wahlbewerbungen eingereicht worden.

 

An Hand der auf den Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke sei festgestellt worden, dass folgende Wahlvorschläge verspätet eingegangen seien:

Wahl des/der Bürgermeisters/in: keine

Ratswahl: keine

 

Ausschussmitglied Lethmate möchte wissen, wie die Berufsbezeichnung vermerkt wird.

 

Produktverantwortlicher Stauvermann teilt mit, dass in den Wahlunterlagen die Berufsbezeichnung durch die betreffende Person angegeben worden sei und diese nicht veränderbar sei.

 

Der Wahlausschuss prüft nunmehr im Einzelnen die rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge. Die Prüfung erstreckte sich im Besonderen auf folgende Punkte:

a)               Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe und ggf. Kurzbezeichnung, im Falle einer/eines Einzelbewerbers/Einzelbewerberin Name und ggf. Kennwort,

 

b)           bei Parteien und Wählergruppen

aa) Nachweise über demokratisch gewählten Vorstand, schriftliche Satzung und Programm, falls die Partei oder Wählergruppe in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen

-        bei Wahlvorschlägen für die Ober-/Bürgermeister/innen- / Landrats- /Landrätinnenwahl:*

in der Vertretung der Gemeinde, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten ist,

-           bei Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl - Kreistagswahl:* in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten ist,

-   bei Listenwahlvorschlägen für die Wahl der Bezirksvertretungen:* in der zu wählenden Bezirksvertretung, in einer anderen Bezirksvertretung der kreisfreien Stadt, im Rat der kreisfreien Stadt, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten ist und - nur bei Parteien - auch die Unterlagen gemäß § 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 4 des Parteiengesetzes bis zum Tage der Wahlausschreibung dem Bundeswahlleiter nicht eingereicht hat.

 

bb) Aufstellung der Bewerber/innen an Hand der Ausfertigung der   Niederschrift über die Versammlung nach § 17, § 46 a Absatz 1, § 46 b, 46 f des Kommunalwahlgesetzes,

 

c)           Unterzeichnung des Wahlvorschlages, Bescheinigung des Wahlrechts und Zahl der gültigen Unterschriften,

 

d)    Person des Bewerbers/der Bewerberin, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit

Bei der Prüfung ergeben sich folgende Mängel (Wahlvorschlag und Art des Mangels angeben): keine

Auf Grund der festgestellten Mängel beschließt der Wahlausschuss, folgende Wahlvorschläge zurückzuweisen:

Wahl des/der Bürgermeisters/in: keine

Ratswahl: keine

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend lässt Wahlleiterin Roters über die vorgelegten Wahlvorschläge abstimmen.

 

Es fasst der Wahlausschuss folgende Beschlüsse: